Die Spitzelei hat ein Ende - Verfassungsschutz muss Daten löschen
Nach insgesamt sieben Jahren Klagezeit ist es nun endgültig amtlich: Die vom Verfassungsschutz in einer Personenakte über mich zusammengetragenen Daten und Aufzeichnungen müssen vollständig gelöscht werden. Nachdem ich erstmals im Jahr 2007 eine Auskunft über personenbezogene Daten erhielt und deren Löschung verlangte, erging in einem daraus resultierenden Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 2009 ein Urteil ...