Abschaffung der gesetzlichen Vermutung der Versorgungsehe" bei Eheschließung und eingetragener Lebenspartnerschaft mit Beamt_innen...
Die jetzige Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wird allein aus Altersgründen der Anspruch auf „Witwengeld“ verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer „Versorgungsehe“ unterstellt wird ...