AufRecht bestehen!
„Das Grundrecht auf Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums ist ein Eckpfeiler des sozialen Rechtsstaates. Wer es als ALG II- Berechtigter in Anspruch nimmt, hat ein selbstverständliches Recht auf eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung und rechtsstaatliche Verfahren.“ Deshalb ...