ARD Plusminus: Weniger Rente für DDR-Flüchtlinge
Wer vor dem Mauerfall aus der DDR in die BRD flüchtete, wurde mit dem Fremdrentengesetz von 1960 in der Rente so gestellt, als hätte er seine gesamte Berufsbiographie im Westen verbracht. Hintergrund ist, dass die ehemaligen DDR-Bürger*innen mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft auch alle in der DDR erworbenen Rentenansprüche verloren ...