Das geltende Recht führt dazu, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt werden muss, wenn die Höchstrücklage überschritten wird. Demnach müsste der Beitragssatz zum 1. Januar von 18,9 auf 18,3 Prozent sinken. Dies würde dazu führen, dass finanzieller Spielraum für dringend notwendige Leistungsverbesserungen verloren ginge. Das Gesetz muss deshalb noch in diesem Jahr geändert werden. Hierfür legt DIE LINKE einen abstimmungsreifen Regelungsvorschlag vor.
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.