Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzgesetz 2014)

15.11.2013

Das geltende Recht führt dazu, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt werden muss, wenn die Höchstrücklage überschritten wird. Demnach müsste der Beitragssatz zum 1. Januar von 18,9 auf 18,3 Prozent sinken. Dies würde dazu führen, dass finanzieller Spielraum für dringend notwendige Leistungsverbesserungen verloren ginge. Das Gesetz muss deshalb noch in diesem Jahr geändert werden. Hierfür legt DIE LINKE einen abstimmungsreifen Regelungsvorschlag vor.

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