Innerhalb des Hartz IV Systems gibt es für junge Erwachsene bis 25 Jahre ein Sondersystem. Sie werden der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet, dürfen nicht ohne Genehmigung der Behörde ausziehen und unterliegen einer besonders drastischen Sanktionsregelung und - praxis. Diese Sonderbehandlung ist nicht nur kontraproduktiv für die Entwicklung junger Menschen, sondern zumindest teilweise auch verfassungswidrig. Das Sondersystem muss daher abgeschafft werden. 17/9070
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.