Hartz IV- Sonderrregelungen für unter 25-jährige abschaffen

22.03.2012

Innerhalb des Hartz IV Systems gibt es für junge Erwachsene bis 25 Jahre ein Sondersystem. Sie werden der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet, dürfen nicht ohne Genehmigung der Behörde ausziehen und unterliegen einer besonders drastischen Sanktionsregelung und - praxis. Diese Sonderbehandlung ist nicht nur kontraproduktiv für die Entwicklung junger Menschen, sondern zumindest teilweise auch verfassungswidrig. Das Sondersystem muss daher abgeschafft werden. 17/9070