Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Grundlage dafür ist die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.