Kinderrechte umfassend stärken und ins Grundgesetz aufnehmen

22.11.2011

Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention verlangt eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen. Zwar hat die Bundesregierung ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen, allerdings fehlt die Umsetzung. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtkonvention umzusetzen und die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen. Grundlage dafür ist die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.

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