DIE LINKE im Bundestag
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Matthias W. Birkwald

Anhörung zum Antrag der LINKEN "Bundestagsabgeordnete in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen"

Die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ist der richtige Schritt hin zur Erwerbstätigenversicherung.

26.01.2021
Einbe­zie­hung von Abgeordne­ten in die Renten­versicherung

Sollen auch Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden?

Mit dieser Frage und weiteren Aspekten einer Erwerbstätigenversicherung befasste sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer Anhörung zum Antrag der LINKEN "Bundestagsabgeordnete in die Gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen".

Darin fordert die Fraktion nicht nur, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der kommenden Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Perspektivisch solle dies für alle Erwerbstätigen gelten. Außerdem verlangt die Fraktion eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze. Letztere solle Renten aus Einkommen, die das 2,07-fache des Durchschnitts überschreiten, im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet degressiv abflachen.

Hier finden Sie alle Informationen und Stellungnahmen zur heutigen Anhörung.

Einen lesenswerten Artikel in der Berliner Zeitung finden Sie hier.

Einen kurzen Bericht von Matthias W. Birkwald aus der Anhörung können Sie nachfolgend nachlesen:

Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen!

Am Montag, dem 25. Januar 2021 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Öffentliche Anhörung zu unserem Antrag „Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen" statt. 

Mit dem Antrag wollen wir LINKEN das privilegierte System der Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete abschaffen. Nach geltender Rechtslage erhalten Bundestagsabgeordnete pro Jahr ihrer Mitgliedschaft im Bundestag einen monatlichen Altersvorsorgeanspruch in Höhe von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, was gegenwärtig 252,09 Euro entspricht – ohne dafür Beiträge abführen zu müssen. Durchschnittsverdienende in den alten Bundesländern kamen im vergangenen Jahr hingegen nur auf einen monatlichen Rentenanspruch von 34,19 Euro brutto, also nicht einmal auf ein Siebtel davon.

In den vergangenen beiden Jahrzehnten hat der Deutsche Bundestag mit bedauernswerter Regelmäßigkeit Leistungskürzungen für Rentner:innen beschlossen, welche auf die Entscheidungsträger:innen allerdings keinerlei Auswirkungen hatten. Dass das nicht gerecht sein kann, versteht sich von selbst.

Wir LINKEN finden, dass für Bundestagsabgeordnete im Hinblick auf ihre Alterssicherung dieselben Regeln gelten sollten, wie für die große Mehrheit ihrer Wähler:innen. Daher wollen wir ab der im Herbst dieses Jahres beginnenden 20. Legislaturperiode die Altersversorgung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung überführen.

Die Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung begreifen wir auch als ersten Schritt hin zu einer Erwerbstätigenversicherung – wie sie auch schon in Österreich mit anhaltendem Erfolg eingeführt wurde. Erwerbstätigenversicherung bedeutet, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen – auch für die von Selbstständigen, Freiberufler:innen, Beamt:innen, Manager:innen und allen Politiker:innen. Analog sind dann im Ruhestand natürlich auch alle demselben Leistungsrecht unterworfen.

Gleichzeitig fordern wir in dem Antrag die schrittweise drastische Anhebung und perspektivische Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze, damit künftig jeder durch Erwerbsarbeit verdiente Euro auch verbeitragt werden möge.

Damit für absolute Spitzenverdiener:innen keine astronomischen Rentenansprüche entstünden, möchten wir parallel zur Anhebung bzw. Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ einführen, nach der Rentenanwartschaften, die das Doppelte der Standardrente überschreiten, im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße dauerhaft und unbefristet degressiv abgeflacht werden. So könnten Leistungsverbesserungen für Alle mitfinanziert werden! 

Große Zustimmung fand unsere Forderung, eine Erwerbstätigenversicherung einzuführen, bei den Gewerkschaften und Sozialverbänden. Der Referatsleiter Alterssicherung und Rehabilitation des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ingo Schäfer, begründete die Notwendigkeit einer Erwerbstätigenversicherung unter anderem damit, dass immer mehr Menschen im Laufe ihres Berufslebens zwischen verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit wechselten und so unübersichtliche und zum Teil auch lückenhafte Rentenansprüche entstünden.

Ferner könnten viele Beschäftigte nicht nachvollziehen, warum die Altersbezüge der Abgeordneten parallel zu den Löhnen steigen, während die Dynamisierung der Rente von der Lohnentwicklung zum Teil entkoppelt wurde. Die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sei daher auch eine Maßnahme zur Wahrung des sozialen Friedens, deren Wirkung nicht unterschätzt werden sollte.

Denis Peikert vom Sozialverband Deutschland bezeichnete die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Renten Rentenversicherung als Schritt mit großer Symbolkraft hin zur Erwerbstätigenversicherung. Die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung sei notwendig, um dem wachsenden Schutzbedürfnis der Menschen in Deutschland Rechnung zu tragen und die Gefahr der steigenden Altersarmut weitgehend zu vermeiden.

Mit den von Gegner:innen der Erwerbstätigenversicherung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken konnte der renommierte Verfassungsjurist Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer aufräumen. Solange bereits erworbene Anwartschaften im bestehenden System nicht angetastet würden (Vertrauensschutz), sei eine verpflichtende Aufnahme von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung mit dem Grundgesetz vereinbar. Auch die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze sei grundsätzlich machbar, solange die durch Beitragszahlungen erworbenen Rentenansprüche ab dieser Grenze nicht vollständig entzogen werden würden.  

Prof. Dr. Felix Welti vom Institut für Sozialwesen der Universität Kassel begrüßte, dass die Debatte um das Altersvorsorgesystem der Abgeordneten durch unseren Antrag wieder angestoßen wurde. Prof. Dr. Welti selbst sprach sich - wie auch schon fünf von elf Mitgliedern des im Jahr 2013 vorgelegten Gutachten der „Unabhängigen Kommission Abgeordnetenrecht (Drucksache 17/125000) für ein „Bausteinmodell“ in der Alterssicherung für Abgeordneten aus, welches dem in unserem Antrag vorgeschlagenen Modell in vielerlei Hinsicht stark ähnelt.

Von der Arbeitgeberseite und einigen konservativen Professor:innen waren zum Teil Gegenargumente zu hören, die nur ideologisch, aber nicht sachlich und fachlich nachvollziehen zu waren. Aber machen Sie sich bitte via Video ein eigenes Bild.