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Matthias W. Birkwald

Entschließungsantrag zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

05.06.2014

Ehemalige Ghetto-Arbeiterinnen- und Arbeiter mit Wohnsitz in Polen, welche die Kriterien für die Zahlbarmachung einer Ghetto-Rente nach dem ZRBG erfüllen, sind nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund des polnisch-deutschen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975 von Zahlungen ausgeschlossen. Der Entschließungsantrag will diese Ungleichbehandlung ehemaliger Ghetto-Arbeiterinnen und Arbeiter aufgrund ihres Wohnsitzes aufheben und die Zahlbarmachung einer vollen Ghetto-Rente an Betroffene sicherstellen.

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