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Matthias W. Birkwald

Sanktionen, Menschenwürde und der Stress – nicht nur in Köln

19.06.2014

Dass das Gesetz in seiner majestätischen Gleichheit Reichen wie Armen gleichermaßen verbiete, unter Brücken zu schlafen, das schrieb schon Bertolt Brecht dem Bürgerlichen Recht als inneren Widerspruch ins Stammbuch.

Und wenn es nach dem Sozialgericht Köln geht, dann gilt diese Dialektik der ökonomischen Blindheit rechtlicher Garantien und Verbote in der Bundesrepublik Deutschland weiter, auch wenn im Grundgesetz steht, dass sie ein sozialer Rechtsstaat sein solle. Das war zumindest die eindeutige Botschaft des Gerichts an einen Kölner ALG II-Berechtigten, dem das JobCenter das soziale Existenzminimum als materielle Grundlage der Menschenwürde schlicht wegsanktioniert hatte.

Seine Klage hatte er mit der verfassungsrechtlich garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde begründet. Konkret bezog er sich dabei – wie DIE LINKE im Bundestag in ihrem Antrag „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungskürzungen in der Sozialhilfe abschaffen“ – auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010. Darin wird das Existenzminimum ausdrücklich als „dem Grunde nach unverfügbar“ bezeichnet. Weiter müsse das Existenzminimum, so die Karlsruher Verfassungsrichter damals, stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers decken.

Doch zumindest nach Auffassung der Kölner Sozialrichter darf für den betroffenen Kläger dieser Verfassungsanspruch nicht Verfassungswirklichkeit werden. Und so erklärten sie die verhängten Sanktionen schlicht formal für rechtens. Und ganz nebenbei machten sie sich mit der erfolgreichen Suche nach einem nebensächlichen Formfehler, der dem Kläger den Weg vor höhere Instanzen und auch nach Karlsruhe versperren soll, noch darum verdient, dass der zitierte Widerspruch nicht all zu sichtbar für die Öffentlichkeit wird.

Doch der Kläger sucht sich andere Wege ans Licht der Öffentlichkeit – und findet sie an überraschender Stelle: so etwa in einer Studie der DAK Gesundheit, die am 16. Juni der Öffentlichkeit vorgestellt wurde: „Nicht der vielbeschäftigte Manager ist es, der am stärksten von Stress belastet ist, sondern die Studentin, die Alleinerziehende und der Arbeitslose“, fasste Thomas Bodmer die wesentlichen Ergebnisse einer Studie zur Ausbreitung psychischer Belastungen zusammen.

Neben der Erweiterung des Blicks auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede der gesundheitlichen Folgen der Ökonomisierung aller Lebensbereiche zeigt die Studie, dass Arbeitslosigkeit wie auch die Angst vor dem Amt krank machen: „Erwerbslose haben eine höhere Stressbelastung als Erwerbstätige«, unterstrich der Forscher, der die Stressbelastung anhand einer über das Vorkommen von Hektik und Zeitnot hinaus gehenden Skala gemessen hatte.

Wäre man so zynisch wie die gesellschaftlichen Verhältnisse und ihre Richter, könnte man versucht sein, darauf zu warten, dass die Klagen über die Folgekosten der systematischen Missachtung der sozialen Grundrechte und der Menschenwürde der Langzeiterwerbslosen im Gesundheitswesen eine für das System deutlicher vernehmbare Sprache sprechen als diese Menschenwürde selbst.

Für DIE LINKE gilt das nicht. Soziale Menschenrechte dürfen nicht vom Wohlverhalten abhängig gemacht werden. Anstelle von Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie und existenzsichernde soziale Mindestsicherung, damit aus dem guten Verfassungsanspruch auch endlich Verfassungswirklichkeit wird.

linksfraktion.de, 19. Juni 2014

www.linksfraktion.de/im-wortlaut/sanktionen-menschenwuerde-stress-nicht-koeln/