DIE LINKE im Bundestag
100% sozial
Matthias W. Birkwald

Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallsversicherungsträgern und gewerblichen Berufsgenossenschaften eindeutig und konfliktfrei regeln

25.10.2012

Rede (zur Protokoll) von Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

zu TOP 26
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/10750
im Deutschen Bundestag am 25.10.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin/Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Gesetzentwurf wird ein jahrelanger Schwebezustand beendet.

Obschon die von der Bundesregierung vorgelegten gesetzlichen Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch recht kompliziert wirken, stellen sie letztendlich doch eine tragfähige Lösung dar.

Im Kern geht es im vorliegenden Gesetzentwurf um die Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen öffentlichen Unfallversicherungsträgern und gewerblichen Berufsgenossenschaften möglichst eindeutig und damit konfliktfrei geregelt werden können.

Mit der Neureglung sollen „Praktikabilität, Rechtssicherheit und die Gewährleistung einer zielgenauen und erfolgreichen Prävention“ Kriterien der Zuständigkeitszuteilung werden.

Im Wesentlichen gehen die Regelungen, die der Gesetzentwurf trifft, auf ein Konzept zurück, dass der Spitzenverband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) im gesetzlichen Auftrag erstellt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellt hat.

Der mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelung, dass eine öffentliche Unfallkasse immer dann für ein Unternehmen zuständig sein soll, wenn die öffentliche Hand mehrheitlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder bei anderen Unternehmen über die Mehrheit der Stimmen im Leitungsorgan verfügt, ist weder von einer im Bundestag vertretenen Fraktion noch öffentlich bekannt von anderer Seite widersprochen worden.

Auch dem im Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben alle Fraktionen zugestimmt.

Warum es also zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in dieser zweiten und dritten Beratung überhaupt noch eine Aussprache geben muss, ist nicht nachvollziehbar.

DIE LINKE wird – wie zuvor bekannt – dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank!