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Matthias W. Birkwald

Kontern, nicht Kuscheln! Rente erst ab 67 verhindern

Pressemitteilung von Matthias W. Birkwald

04.03.2010

"Alle derzeit verfügbaren Daten lassen nur einen Schluss zu: Die Rente erst ab 67 ist ausschließlich ein Kürzungsprogramm. Nicht Aussitzen, wie es die Bundesregierung vormacht, auch nicht Aussetzen, wie der DGB es will, sondern allein Abschaffen ist die jetzt notwendige Maßnahme", kommentiert Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Ergebnisse des Treffens von DGB und Bundesregierung. Birkwald weiter:

"Die Regierung nimmt den Prüfauftrag nicht ernst. Sie will auf Biegen und Brechen zu Lasten künftiger Rentnerinnen und Rent­ner das Kürzungspotenzial der Rente erst ab 67 nutzen. Sie missachtet die Prüfungsklausel", so Birkwald weiter.

Auf eine schriftliche Frage Birkwalds antwortete die Bundesregie­rung am 5. Februar diesen Jahres, dass die Bundesregierung sich allenfalls verpflichtet sehe, einen Prüfbericht vorzulegen, aber keinesfalls Konsequenzen daraus ziehen zu müssen: Das Gesetz lege "der Bundesregierung ausschließlich die Verpflich­tung auf, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Bericht zu erstatten", lautete die lapidare wie falsche Antwort des Staats­sekretärs Andreas Storm.

Hintergrund

Schriftliche Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):

Ergibt sich aus der Bestandsprüfungsklausel gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch für die Bundesregierung ein zwingender Überprüfungsauftrag über die Beschäftigungssituation Älterer, was bedeutet, dass es sich nicht nur um reine Berichtspflicht handelt, und folgt daraus, dass die jeweilige Beschäftigungssituation sowie die wirtschaftliche und soziale Lage älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausschlaggebend dafür sind, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2012 beibehalten werden kann?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Storm vom 5. Februar 2010:

Der Handlungsauftrag der Bundesregierung ist in § 154 Absatz 4 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch eindeutig definiert:

"Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können."

Das Gesetz legt somit der Bundesregierung ausschließlich die Verpflichtung auf, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat Bericht zu erstatten.