Chronisch erkrankte Menschen sind bislang nicht ausdrücklich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Diese Lücke ist durch eine Ergänzung des AGG zu schließen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Betroffenenorganisationen fordern seit geraumer Zeit die Schließung dieser Lücke. Zuletzt hatte das Berliner Landesarbeitsgericht die Entlassung eines chronisch erkrankten Menschen, er ist HIV-Positiv, für rechtens erklärt. Die Erweiterung des AGG würde dies verhindern.
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.