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Matthias W. Birkwald

Solidarische Mindestrente statt Zuschuss- und Kombi-Murks

22.03.2012

„Mit Armutsbekämpfung geschweige denn Armutsvermeidung hat dieses
Rentenpaket nichts zu tun. Profitieren wird davon in erster Linie die
Versicherungswirtschaft, denn mit der Zuschuss-Rente und der Regelung für
Selbständige wird die private Altersvorsorge de facto zur Pflicht.
Ministerin von der Leyen wird damit zur Cheflobbyistin für Allianz und Co.“,
kritisiert Matthias W. Birkwald die heute von Arbeits- und Sozialministerin
Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegten Vorschläge zur Bekämpfung von
Altersarmut. „Wer Altersarmut vermeiden will, muss für gute Löhne und gute
Arbeit sorgen und eine Solidarische Mindestrente in Höhe von 900 Euro
einführen.“ Der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Je größer das Risiko einer Person ist, im Alter arm zu sein, desto weniger
greifen die Instrumente des Lebensleistungsanerkennungsgesetzes. Das
zentrale Problem sind die Voraussetzungen in Form von nachzuweisenden
Versicherungs- und Pflichtbeitragsjahren sowie privater Altersvorsorge, die
für die Zuschuss-Rente erfüllt sein müssen. Die Anforderungen dafür sind so
hoch, dass Frauen, Arbeitslose und Menschen mit Erwerbsminderung – also die
am meisten von Altersarmut bedrohten Gruppen – praktisch keine Chance haben,
einen Zuschuss zur Rente zu erhalten.

Frauen, die 2010 in Rente gingen, konnten durchschnittlich 32,6
Versicherungsjahre nachweisen. Um in den Genuss einer Zuschuss-Rente zu
kommen, sind aber mindestens 40, ab dem Jahr 2023 sogar 45
Versicherungsjahre erforderlich. Arbeitslosigkeit ist zwar einer der größten
Risikofaktoren, doch für Hartz IV-Betroffene werden keine Beiträge mehr in
die Rentenkasse eingezahlt. Für Erwerbslose, die Arbeitslosengeld I
erhalten, werden zwar Pflichtbeiträge eingezahlt. Sie werden aber auf die
30, ab 2035 dann 35 Pflichtbeitragsjahre, nicht angerechnet, die
erforderlich sind, um eine Zuschussrente zu erhalten. Erwerbsgeminderte
gehen durchschnittlich im Alter von 50,4 Jahren in Rente, müssten also vom
20. Lebensahr an durchgängig einer versicherungspflichtigen Tätigkeit
nachgegangen sein, um die Voraussetzung für die Zuschussrente zu erfüllen.
Wer studiert hat oder zwischenzeitlich erwerbslos war, geht in der Regel
leer aus.“