Die kürzlich in das SGB II eingeführte Ermächtigung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft durch kommunale Satzung soll dahingehend konkretisiert werden, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für derartige kommunale Satzungen gelten. Die ebenfalls eingeführte Ermächtigung zur Pauschlierung der Kosten der Unterunft soll zurückgenommen werden. Außerdem sollen Zwangsumzüge wg. zu hoher Kosten der Unterkunft erschwert werden.
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.