Die jetzige Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht benachteiligt Bürgerinnen und Bürger, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern wird allein aus Altersgründen der Anspruch auf „Witwengeld“ verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer „Versorgungsehe“ unterstellt wird. DIE LINKE streitet für die Abschaffung der entsprechenden Regelungen.
Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales
Neue Broschüre von Holger Balodis und Dagmar Hühne bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschienen
"Die "sogenannte Grundrente" ist nicht Fisch noch Fleisch! Sie gaukeln den Betroffenenen was vor, dass Sie nicht halten können!" sagt Matthias W. Birkwald zum Grundrentengesetzentwurf.