In der jungen Welt vom 5. September wurde ich zur Kontrolle des Mindestlohns interviewt. Hierzu hatte ich mit der Linken im Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Gerade die Auswertung der Ergebnisse für mein Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen war mehr als ernüchternd.
„Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Ende der Coronabeschränkungen, lag die Zahl der Arbeitgeberprüfungen in Nordrhein-Westfalen deutlich unter den Zahlen des Jahres 2019. Vor fünf Jahren waren noch 11.193 Betriebe geprüft worden, im vergangenen Jahr waren es nur noch 8.529. Das heißt: Selbst unter den coronabedingten Einschränkungen gab es mehr Prüfungen als im vergangenen Jahr! Selbst im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist der Rückgang noch immer auffällig und liegt bei 18,9 Prozent. Demgegenüber ist die Zahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Vorjahr deutlich, nämlich um 10,9 Prozent, gestiegen.“
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