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Matthias W. Birkwald

Matthias W. Birkwald in der WirtschaftsWoche zur Doppelbesteuerung der Rente

An dieser Stelle dokumentieren wir die Zitate von Matthias W. Birkwald gegenüber der Wirtschaftswoche zur Doppelbesteuerung von Rente

11.08.2023

WirtschaftsWoche: Überrascht es Sie, dass die von der Koalition geplanten zwei Maßnahmen die Doppelbesteuerung in zahlreichen Fällen nicht wirksam und komplett verhindern?

Matthias W. Birkwald MdB: Ich bin nicht überrascht, da DIE LINKE seit 2019 gefordert hatte, die Doppelbesteuerung der Renten abzuschaffen und seitdem Union, SPD und Grüne und jetzt auch das FDP-geführte Bundesfinanzministerium entweder das Problem geleugnet, kleingeredet oder bei der Lösung gebremst haben. Das BFH-Urteil und auch das Gutachten waren und sind eindeutig: Es braucht eine große Lösung und zu der war die Ampelkoalition offensichtlich noch nicht bereit. Sie sagt das ja in der Gesetzesbegründung auch selbst und spricht von einem notwendigen dritten Schritt, um doppelte Besteuerungen für alle zukünftige Rentenkohorten und für die Bestandsrentner und- rentnerinnen vollständig zu vermeiden.

WirtschaftsWoche: Was halten Sie von der zusätzlichen Einführung eines "typisierten Freibetrags", wie er im vom BMF beauftragten Expertengutachten vorgeschlagen wird?

Matthias W. Birkwald MdB: Das wäre sicher eine Option, aber eine viel zu komplizierte. Viele Rentnerinnen und Rentner leiden ja unter Tatsache, dass der zum Rentenbeginn fixierte Rentenfreibetrag im Laufe der Zeit durch die jährlichen Anpassungen übertroffen wird und sie dann im Alter von 80 oder 85 Jahren erstmals wieder steuerpflichtig werden. Dies ist ein Unding und das muss unbedingt beseitigt werden.

WirtschaftsWoche: Wie müsste eine sinnvolle Lösung aus Ihrer Sicht aussehen, um das leidige Thema der Doppelbesteuerung endgültig abhaken zu können?

Matthias W. Birkwald MdB: Ich fordere seit Langem eine große Lösung und die beinhaltet 1. eine sofortige Anhebung des Grundfreibetrags von 10.908 Euro auf 14.400 Euro. Wir LINKEN orientieren uns dabei an der offiziellen EU-Armutsgrenze und nur so wäre sichergestellt, dass zukünftig auch kleine und mittlere Renten und einkommensteuerfrei wären.

2. sollen die Stufen bis zur vollständigen nachgelagerten Rentenbesteuerung von 2040 bis 2070 und nicht nur bis 2058 verlängert werden und 3. brauchen wir eine einmalige, außerordentliche und zusätzliche Rentenerhöhung zum 01. Januar 2024 um zehn Prozent, die zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau führen würde und die zu einer automatischen Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags führen muss.

 

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