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Matthias W. Birkwald

Bundestagsfraktion DIE LINKE, Entschließungsantrag zum Rentenpaket I

Drucksache 20/2086 vom 1. Juni 2022

01.06.2022

Der von uns zum Gesetzentwurf vorgelegte Entschließungsantrag (20/2086) sowie zwei Änderungsanträge (20/208420/2085) wurden von der Ampelmehrheit leider abgelehnt. Wir hatten eine eine Erhöhung des Mindestrentenniveaus von 48 auf 53 Prozent und echte Leistungsverbesserungen in bei der Erwerbsminderungsrente gefordert.  Wir LINKEN fordern, die Zuschläge auf 8 und 13 Prozent anzuheben; das ist fast das Doppelte. Unsere Forderungen im Detail: 

I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem Ziel

1. die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors (eigentlich: Ausgleichsfaktor § 68a Abs.2 bis 4 SGB VI) und die entsprechende Festlegung des Ausgleichsbedarfs rückgängig zu machen und an der Aussetzung des Ausgleichsbedarfs bis zum 30. Juni 2026 in der Form der geltenden Fassung des § 255g SGB VI vom 1.1.2019 festzuhalten;

2. bis zum Jahr 2025 die Rentenanpassungsformel neu und einfacher zu gestalten, um das Prinzip „Die Rente folgt den Löhnen“ wieder voll zur Geltung zu bringen;

3. das Mindestsicherungsniveau der Rente ab dem 01.07.2022 in vier Jahresschritten (2022 bis 2025) von 48 auf 53 Prozent (2025) anzuheben;

4. sofern der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. auf eine Rente wegen Erziehung oder wegen Todes zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erworben wurde, den Zuschlag von 7,5 Prozent auf 13 Prozent anzuheben und für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 den Zuschlag von 4,5 Prozent auf acht Prozent anzuheben;

5. im Juli 2024 eine Einmalzahlung zu gewähren, die dem Wert eines 24-fachen Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307i SGB VI-E entspricht und damit die seit dem 1. Juli 2022 entgangenen Zuschläge auszugleichen.

Die Bundestagsdebatte und alle Dokumente finden Sie hier:

Deutscher Bundestag - Bundestag stimmt für die Rentenanpassung 2022