DIE LINKE im Bundestag
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Matthias W. Birkwald

Beim Angehörigen-Entlastungsgesetz verpasst die Bundesregierung wieder eine Chance, etwas gut zu machen.

Rede von Matthias W. Birkwald im Plenum des Deutschen Bundestages vom 7.11.2019

07.11.2019
Redebeitrag von Matthias W. Birkwald (Die Linke) am 07.11.2019 um 21:27 Uhr (124. Sitzung, TOP 16)

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

„Alles wird besser, aber nichts wird gut“, sang Tamara Danz von der DDR-Rockband Silly.

Irgendwie gilt das auch für das Angehörigen-Entlastungsgesetz; denn jede Regelung in diesem Gesetzentwurf hat eine weiße und eine schwarze Seite. Doch die Seiten sind nicht im Gleichgewicht - leider!

Einige Beispiele:

Erstens.

Ja, Sie heben die Grenze für den Unterhaltsrückgriff auf 100 000 Euro an. Und das ist gut. Aber Sie heben sie nicht auf, so wie man das in den Niederlanden oder in Österreich getan hat. Die Grundsatzdebatte über den Elternunterhalt, die seit 2014 ernsthaft gefordert wird, fällt wieder aus. Und das ist schlecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Und das, obwohl wir über ein Prinzip aus dem Jahr 1900 reden! Das ist so , als würde immer noch gelten, dass Blutsbande und der Zufall der Geburt mehr Bedeutung hätten als gelebte Werte.

Zweitens.

Sie entlasten Angehörige, aber nicht die Betroffenen mit  Beeinträchtigungen. Weder werden die Pflegekosten für alle Menschen mit Pflegebedarf solidarisch und vollumfänglich finanziert, noch wird die Grenze für den Unterhaltsrückgriff für die Menschen mit Behinderungen selbst ebenfalls auf 100 000 Euro angehoben. Und das ist schlecht.

Dabei wäre das immerhin ein Übergangsschritt hin zu einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und es bleibt leider dabei. Durch dieses Gesetz wird es keinen einzigen Menschen weniger geben, der Sozialhilfe beantragen muss. Und auch das ist schlecht.

Drittens.

Sie entlasten schätzungsweise 30 000 Angehörige im Rahmen der Hilfe zur Pflege; aber die mehr als 3 Millionen pflegenden Angehörigen warten weiter auf soziale Sicherung. Und das ist schlecht.

Viertens.

Sie entlasten pflegende Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen. Gut. Die pflegenden Eltern minderjähriger Kinder dagegen entlasten Sie nicht. Schlecht.

(Dr. Matthias Bartke (SPD): Falsche Rede!)

Denn Sie wissen um die Gefahr: Das würde die Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe grundsätzlich kippen. Nicht einmal die Minimalvorschläge aus der Anhörung für diese Eltern - mehr Kinderkrankentage oder längerer Elterngeldbezug - greift Ihr Gesetzentwurf auf.

Fünftens. Ja, Sie schaffen ein Budget für Ausbildung, aber Sie fassen den berechtigten Personenkreis viel zu eng. Diese Leistung muss unseres Erachtens beispielsweise wegen der Inklusionsverpflichtung der UN-Behindertenrechtskonvention schon vor dem Eintritt in eine Werkstatt greifen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sechstens. Sie entfristen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, aber Sie dynamisieren die Leistungsbeträge für dieses Erfolgsmodell nicht, und Sie senken die ursprünglich vorgesehene Finanzierung sogar ab. Das ist ganz schlecht.

(Beifall bei der LINKEN - Angelika Glöckner (SPD): Wir erhöhen!)

Siebtens. Mehr Menschen werden ihr Recht auf Sozialhilfe auch nutzen. Das ist nur gerecht. Aber auch die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen wird wachsen, auch durch dieses Gesetz. Doch bei den Kosten dafür mauert die Regierung und rechnet klein. Das Risiko dafür sollen die Kommunen tragen, und wenn sie das nicht können, bleiben nur private Investitionen. Dabei könnten Sie, meine Damen und Herren, über eine Vermögensteuer Reiche endlich wirklich in die Verantwortung nehmen. Das wäre einmal ein guter Anfang.

(Beifall bei der LINKEN - Christian Dürr (FDP): Das ist aber schlecht!)

Nicht einmal die vom Bundesrat geforderte Kostenevaluation wird kommen.

Achtens. Sie setzen den Koalitionsvertrag um, aber die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzen Sie nicht um. Und eine bedarfsdeckende Pflegefinanzierung führen Sie auch nicht ein. Dabei wäre die dringend nötig.

Alle, auch wir Linken, wollen unterhaltsverpflichtete Töchter und Söhne sofort und wirksam entlasten, aber nicht nur diese. Das allein ist nämlich zu wenig. Wieder verpassen oder verbauen Sie eine Chance, etwas gut zu machen. Sie regeln immer nur das Nötigste, immer nur ein Stück und immer nur für kleine Gruppen. Es fehlt der Entwurf für alle Betroffenen, für alle Menschen mit Pflegebedarf, für alle pflegenden Angehörigen und für alle Menschen mit Behinderung. Deshalb wird sich Die Linke bei diesem Gesetz enthalten.

(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Toll!)

Dem Grünen-Antrag stimmen wir zu, weil da vieles drinsteht, was wir selber fordern. Insofern: Schönen Abend noch!

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)