DIE LINKE im Bundestag
100% sozial
Matthias W. Birkwald

Bundesregierung muss sich in die Sozialpolitik der EU stärker einbringen

17.03.2011

Rede MdB Matthias W. Birkwald zur „Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze > Drucksache 17/4978 <“ am 17. März 2011, 96. Sitzung des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident/in, sehr geehrte Damen und Herren,

DIE LINKE begrüßt grundsätzlich und nachdrücklich die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Im vorliegenden Gesetzentwurf legt die Bundesregierung dazu Detailregelungen zur Umsetzung der entsprechenden EU-Verordnungen fest. In den dort getroffenen Regelungen zur Konkretisierung im nationalen Recht kann auch DIE LINKE kein Problem erkennen.

Wir sehen aber generell ein großes Problem darin, dass soziale Sicherheit in Deutschland im europäischen Kontext völlig unzureichend ausgestaltet ist. Deutschland hat bislang wenig zur Entwicklung eines Europäischen Sozialmodells beigetragen, welches soziale Rechte garantiert, vor allem aber die Bürgerinnen und Bürger Europas vor Sozialdumping schützt. Der Gedanke und die Umsetzung einer europäischen Sozialpolitik darf sich nicht darin erschöpfen, nur Regelungen zur Anwendbarkeit und gegenseitigen Anerkennung von Prinzipien der Sozialversicherungssysteme zu erlassen. Das ist entschieden zu wenig. Die Bürgerinnen und Bürger können zu Recht erwarten, dass hier Inhalte gesetzt werden und auch die Bundesregierung bestrebt ist, ihren Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass er soziale Sicherheit bietet, sowohl für Bürgerinnen und Bürger Deutschlands als auch aus anderen europäischen Ländern.

Doch hier ist die Bundesregierung in erschreckendem Ausmaß seit vielen Jahren untätig. Zum 1. Mai 2011 wird die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit hergestellt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den im Jahre 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten Osteuropas können dann ohne Beschränkungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Eine Arbeitsgenehmigung durch deutsche Behörden ist nicht mehr nötig. Die Öffnung der Grenzen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zu begrüßen. Sie sollten frei über ihren Aufenthalts- und Arbeitsort entscheiden dürfen. Leider hat es Deutschland aber bislang völlig versäumt, für Schutzmechanismen zu sorgen, um einen Lohndumpingwettbewerb auf dem Rücken der osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen zu verhindern, der zudem das in vielen Regionen und Branchen Deutschlands sinkende Reallohnniveau weiter unter Druck setzen wird. Nur ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn könnte dies verhindern. Fast alle anderen Staaten der EU sind darauf vorbereitet. Sie haben Regelungen zu flächendeckenden Mindestlöhnen. Ein weiteres großes Problem ist, dass es nur wenige Beratungseinrichtungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern gibt. Viele Beschäftigte haben nur zu unzureichende Kenntnisse über ihre Rechte und Ansprüche in Deutschland, was von immer mehr Arbeitgebern schamlos ausgenutzt wird.

Die Bundesregierung muss nun schnell handeln, um die Versäumnisse der Vergangenheit nachzuholen. Sie muss sich auch in die Sozialpolitik der Europäischen Union stärker einbringen und Akzente setzen. In das Vertragswerk der Europäischen Union muss eine soziale Fortschrittsklausel aufgenommen werden, die sozialen Grundrechten den Vorrang vor dem Kapital garantiert. Wir Linken fordern, die Entsenderichtlinie so zu ändern, dass sie lediglich Mindestanforderungen formuliert, aber nicht als Maximalrichtlinie zu verstehen ist. Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort“ muss angewandt werden. Schnellstmöglich muss Deutschland endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen. Gleichzeitig ist das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen auszuweiten und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Für die Leiharbeit ist das Gleichstellungsgebot umzusetzen. Der Tarifvorbehalt muss aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gestrichen werden. Wo dies hingeführt hat, haben wir bei den christlichen Pseudogewerkschaften gesehen, die Gefälligkeitstarifverträge zu Lasten der Leiharbeitskräfte abgeschlossen haben und diese in vielen Fällen ohne deren Wissen von den Leiharbeitsunternehmen zwangsweise zu Mitgliedern der christlichen Leiharbeitsorganisation gemacht wurden. Ganz bewusst vermeide ich den Begriff Gewerkschaft, da ja der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen wurde und dies bekanntermaßen ein zentrales Kriterium einer Gewerkschaft ist.

Für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss unverzüglich ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen aufgebaut werden. Bei Entsendung von Beschäftigten über einen längeren Zeitraum ist unbedingt zu prüfen, inwiefern durch eine Pflicht zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge in die sozialen Sicherungssysteme am Arbeitsort verhindert werden kann, dass Arbeitgeber Entsendungen durchführen, um Sozialversicherungs-abgaben zu sparen, da die Höhe der zu entrichtenden Beiträge variiert.

Im Bereich der sozialen Sicherheit in Europa gibt es noch viel zu tun. Gehen Sie es endlich an. Stärken sie die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa!