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Matthias W. Birkwald

Ich unterstütze die Bundesratsinitiative Bayerns ausdrücklich - und ausnahmsweise!

Die vergangene Sitzungswoche war ein Etappensieg im Kampf gegen die Doppelverbeitragung!

17.04.2019
Podiumsdiskussion in der Berliner Urania, 09.04.2019

Wer die Tagesordnung des Bundestages in der letzten Sitzungswoche liest, stellt fest, dass das Thema "Doppelverbeitragung von Betriebsrenten" gar nicht auf der Tagesordnung stand. Und trotzdem tat sich einiges in dieser Woche, was ich hier zum Nachlesen chronologisch aufliste:

Podiumsdiskussion in der Berliner Urania, 09.04.2019

Dienstag, den 9. April 2019

Podiumsdiskussion in der Berliner Urania, 09.04.2019

Der Verein der Direktversichertengeschädigten e.V. lud zur großen Podiumsdiskussion in die Berliner Urania ein.

Matthias W. Birkwald mit dem Radprofi und Protest-Radler Rudi Birkmeyer

Unter der Moderation von Prof. Dieter Weirich vom Deutschen Institut für Altersvorsorge diskutierten mit mir Jana Schimke (CDU). Ralf Kapschak (SPD), Markus Kurth (Bündnis 90/ Die Grünen) und Johannes Vogel (FDP).

Einen Bericht über diese Veranstaltung gibt es hier.

Übrigens kam auch Rudi Birkmeyer, ehemaliger Radprofi und Betroffener, mit seiner Protest-Radtour in Berlin an. Den Bericht aus dem neuen deutschland darüber gibt es hier.

Mittwoch, den 10. April 2019

Für die Befragung der Bundeskanzlerin im Plenum des Deutschen Bundestages hatte ich folgende Frage vorbereitet:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

  • am 12. Februar haben Sie es in der Fraktionssitzung der CDU/CSU abgelehnt, die doppelte Belastung von Betriebsrenten mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen von bis zu 20 Prozent abzuschaffen.
  • Damit haben Sie die dringend notwendige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten für bis zu sechs Millionen Betriebsrentnerinnen und –rentnern gestoppt.

 Und das haben Sie getan…

  • trotz des jüngsten CDU-Parteitagsbeschlusses vom 8. Dezember 2018 und
  • trotz eines im Bundesgesundheitsministerium erarbeiteten Referentenentwurfs zur Halbierung der Krankenkassenbeiträge und
  •  trotz entsprechender Bundesratsanträge aus Schleswig-Holstein und Bayern.

Mit welcher Begründung haben Sie Ihr Machtwort gesprochen und warum lehnen Sie eine Lösung im Interesse der Betroffenen weiterhin ab?

In welcher Phase der Ressortabstimmung befindet sich nach Ihrer Kenntnis der Referentenentwurf bzw. wann planen Sie einen Kabinettsbefassung um strittige Finanzierungsfragen auszuräumen?

Sind Sie bereit anzuerkennen, dass selbst bei vollständiger Beitragsfinanzierung und trotz voller Kassen der Beitragssatz der GKV nur um 0,19 Prozentpunkte erhöht werden müsste, was bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro nur exakt 2 Euro 85 Mehrbelastung im Monat bedeuten würde?

Leider kam ich nicht mehr dran, die Regierungsbefragung ist auf eine Stunde begrenzt. Aber meine Kollegin Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP) stellte eine ähnliche Frage, die hier angesehen und angehört werden kann.

Freitag, den 13. April 2019

Auf Antrag des Bundeslandes Bayern hat der Bundesrat ein Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten gefordert.

Ich unterstütze dies ausdrücklich im Statement der Bundestagsfraktion, und natürlich auch ausnahmslos die Bundesländer mit linker Regierungsbeteiligung!

In der Erklärung des Bundesrates dazu heißt es:

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann.

Zu überlegen ist nach Ansicht der Länder insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, wie die Gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können.

Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten, unterstreicht der Bundesrat seine Forderung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Die Dokumentensammlung zur Bundesratsentscheidung  finden Sie hier.