DIE LINKE im Bundestag
100% sozial
Matthias W. Birkwald

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen bei der Verordnung von Cannabis

Gesetzentwurf von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

29.11.2018

Im Hinblick auf die bekannten Gefahren und Risiken von Opioiden ist schließlich nicht außer Acht zu lassen, dass sich Cannabis als eine mögliche Alternative zu diesen darstellen kann. Die Verordnung von Opioiden ist seit geraumer Zeit ansteigend. So lag die Zahl der definierten Tagesdosen (DDD) im Jahr 2016 – laut Arzneiverordnungs-Report 2017 – bei einem Höchststand von rund 415 Millionen. Die Vorteile des medizinischen Cannabis‘ gegenüber Opioiden sind bekannt. Insbesondere die hohe Toleranzentwicklung bei der Einnahme von Opioiden, die die stetige Steigerung der Opioiddosen zur Folge hat, ist bei Cannabis nahezu nicht vorhanden. Anders als bei Opioiden sind gefährliche Nebenwirkungen bei Cannabis in der Schmerztherapie nicht verbreitet. Während bei Cannabis kein physisches Suchtpotential bekannt ist, ist dies bei Opioiden der Fall. Auch kann es zu schwerwiegenden Symptomen und Nebenwirkungen bei der Absetzung von Opioiden kommen. Nichtsdestotrotz ist die Verordnung von Opioiden keinen gesetzlichen besonderen Erschwernissen ausgesetzt, wohingegen bei Cannabis das aufwändige Antragsverfahren mit einem Genehmigungsvorbehalt der Kranken-kassen versehen ist. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar.