DIE LINKE im Bundestag
100% sozial
Matthias W. Birkwald

Erklärung zur Abstimmung am 02.07.2015 im Bundestag zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss

02.07.2015

Kersten Steinke MdB, Kerstin Kassner MdB, Birgit Wöllert MdB, Matthias W. Birkwald MdB, Dr. Dietmar Bartsch MdB, Cornelia Möhring MdB

Erklärung zur Abstimmung am 02.07.2015 im Bundestag zum TOP ZP 4 g) und i)

Beschlussempfehlungen des Petitionsausschuss – Sammelübersicht 215 und 217 zu Petitionen – Drucksachen 18/5394 und 18/5396

Dem ablehnenden Abschluss aller folgenden Petitionen können wir nicht zustimmen, da diese Ungerechtigkeiten, die mit der Rentenüberleitung 1991 ins bundesdeutsche Recht entstanden sind, besser heute als nie hätten beseitigt werden sollen.

Viele der Betroffenen in den neuen Bundesländern sehen heute genauer, wie anders, wie finanziell besser doch Personen mit gleichen Erwerbsbiografien oder ähnlichen Lebenswegen in den alten Bundesländern ihren Lebensabend verbringen können.

Gerade die Geschiedenen hätten eine Lösung benötigt. Nach einer oft aufopferungsvollen Lebensphase für die Versorgung der Familie, damit der Mann ungestört seinen beruflichen Aufgaben nachgehen konnte, stehen fast alle ohne Versorgungsausgleich da. In der DDR hatten sie über eine Mindestrente einen gewissen Schutz, heute zählt nur, was an eigener Erwerbstätigkeit an Ansprüchen entstanden ist. Das ist häufig sehr wenig und die (zumeist) Frauen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen - für fast alle eine entwürdigende Situation. Diese Probleme, die sich aus dem Wechsel der Sicherungssysteme, Renten- und Familienrecht, ergeben, wurden im Einigungsprozess vollständig übersehen. Es ist unerträglich, dass die Bundesregierung diesen Fakt als Argument dafür nutzt, eine Lösung des Problems nicht anzugehen.

Die Professorinnen und Professoren wurden bei der Rentenüberleitung 1991 zwar mit einem gesonderten Gesetz, dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) behandelt, doch das Ergebnis ist unbefriedigend: sie wurden alle in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt. Als Kronzeuge muss hier der Einigungsvertrag herhalten, der besagt, dass auch diese Versorgung in die GRV zu überführen ist. Vergessen wird immer der nachfolgende Halbsatz, der besagt, dass dabei keine Besserstellung gegenüber vergleichbaren öffentlichen Versorgungssystemen erfolgen darf. Dieser Nachsatz war dem Umstand geschuldet, dass das 1. Rentenangleichungsgesetz der letzten Volkskammer vom Juni 1990 vorgesehen hatte, dass in einem 2. Angleichungsgesetz diese Personengruppe so gestellt werden sollte, als hätten sie über das gesamte Einkommen entsprechende Beiträge gezahlt. Das war übrigens bei vielen der Zusatz- und Sonderversorgungssystemen auch tatsächlich der Fall. Durch die Dynamik des Einigungsprozesses im Sommer 1990 ist es zu dieser Gesetzgebung nicht mehr gekommen. Und gerade deshalb hätte dieser Halbsatz des Einigungsvertrages für eine Korrektur der Gesetzgebung von 1991 heutzutage wieder aufgegriffen werden müssen.

Bei der Sammelpetition von rd. 75 Tausend Petenten, die sich dagegen wehren, dass bei bestimmten in den Führungsebenen der DDR Beschäftigten bzw. denen, die beim MfS beschäftigt waren, noch immer in die Rentenformel eingegriffen wird, einfach mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzutun, zeugt nur von nichtvorhandenem Willen, etwas für diese Betroffenengruppen zu tun. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem zitierten Urteil von 1999 festgestellt, dass das durchschnittliche Einkommen der Bevölkerung keinesfalls unterschritten werden darf, was bis dahin mit der Anerkennung von 70 Prozent geschah. Im Umkehrschluss ließe die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts aber auch zu, höherer Einkommensanteile als den Durchschnitt für die Rente anzuerkennen.

Müssen wir uns denn mit der neuen, derzeit anhängigen Beschwerde wieder erst vom Bundesverfassungsgericht die Richtung zeigen lassen, wie Unrecht zu beseitigen und die Wertneutralität des Rentenrechts endlich herzustellen ist?

Einzig schwierig zu erfüllen ist die Petition, die begehrt, die Jahresendprämie auch ohne handfesten Nachweis anzuerkennen. Das würde den Bundestag als Gesetzgeber aber nicht darin hindern, endlich dafür zu sorgen, dass auch bei normalen Renten und nicht nur bei solchen, die aus den vormaligen Zusatzversorgungssystemen entstanden sind, nachweisbare Zahlungen an Jahresendprämien und sonstigen einmaligen Zulagen, die es bei Polizei, Zoll und Armee gab, als rentenwirksame Leistungen anzuerkennen.

Sozial untragbar ist auch, für diejenigen, die verantwortungsvolle und schwere Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR verrichteten, den Vertrauensschutz nicht zu wahren. Ja, die DDR-Regelung für diese Personen, in der Rente einen Hochwertungsfaktor zu gewähren, war ein Wechsel auf die Zukunft. Doch was können diese, zumeist Frauen dafür, dass ihr Lebensabend in einem anderen Rechtssystem stattfindet? Hier eine angemessene Lösung zu suchen, zeugte von Humanität unseres Handels.

Warum konnte der Petitionsausschuss nicht dem Geist des zitieren Urteils des Bundessozialgerichts folgen und bei der Altersversorgung der technischen Intelligenz die Instrumentalisierung von Versorgungszusagen zu DDR-Zeiten auch für politische Zwecke korrigieren. Das brächte nur die Anerkennung des damals erzielten Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die vielen der Betroffenen aber eine einigermaßen anständige Rente bringen würde und nicht eine, die nach geltender Rechtslage über fast 20 Jahre (von 1972 bis 1991) nicht einmal auf einem Entgeltpunkt basiert.

Gerade für diejenigen, die derzeit erst in Rente gehen, die folglich nach der Einheit fachlich anerkannt mit Kollegen aus den Altbundesländern gearbeitet haben, ist die derzeitige rentenrechtliche Bewertung der DDR-Zeit demütigend.

Generell sollten wir endlich den Schritt gehen und in der DDR gelebtes Leben anerkennen.

Mit Nichtstun wird kein sozialer Friede zwischen Ost und West hergestellt werden.

25 Jahre deutsche Einheit wären ein guter Anlass gewesen, hier endlich zu handeln. Der negative Abschluss aller Petitionen stellt eine vertane Chance dar.