Betreuungsgeld - weder Wahlfreiheit noch Leistungsanerkennung
Das Betreuungsgeld und die Rentenpunkte für Erziehungs- und Pflegearbeit hätten eines gemeinsam: sie wären Teil des so genannten Familienleistungsausgleichs im weiteren Sinne. Es gibt aber ganz wesentliche, ja drastische Unterschiede: Bei der Rente zählt nur die Leistung, nämlich die Kindererziehung, ganz egal wer sie in welcher Situation erbracht hat. Beim Betreuungsgeld ist die Leistung auch wichtig – aber hier wird drauf geschaut, wer sie in welcher Situation erbracht. Denn es gilt: Wem es wirtschaftlich schlecht geht, wer keinen Job oder schlechte Perspektiven, wer also von Hartz IV betroffen ist, dem wird gesagt: Deine Erziehungsleistung zählt nicht! Sie ist uns nichts wert! – Aber das ist doch Unsinn! Mehr
