DIE LINKE im Bundestag
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Matthias W. Birkwald

Antwort auf meine Schriftliche Frage in den Medien: Sozialbeiträge für Arbeitnehmer gestiegen, für Arbeitgeber gesunken

„Die Beitragsbemessungsgrenzen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung abgeschafft und in der Rentenversicherung verdoppelt werden!“

22.11.2023

Verschiedene Print- und Online-Medien, wie z.B. web.de haben über die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage berichtet.

Demnach sind die Sozialversicherungsbeiträge für die abhängig Beschäftigten in den vergangenen Jahren gestiegen – für die Arbeitgeber aber gesunken. Das ist falsch rum!

Der Bundesregierung zufolge sind die prozentualen Beiträge zu den Sozialversicherungen für die Beschäftigten von 2002 bis 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum sanken die Beiträge für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber um 1,6 Punkte auf 21,8 Prozent.

Die Medien zitieren dazu meine Kritik, dass die gestiegenen Beiträge gerade für die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen eine hohe Belastung darstellen, und hierzu kommen die zum Teil erheblichen Preissteigerungen der vergangenen zwei Jahre, die die Kaufkraft empfindlich getroffen haben, noch obendrauf.

Prozentual müssen Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen mehr abgeben als Menschen mit hohen und sehr hohen Einkommen. Um dieses Problem anzugehen, müssen die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen erhöht oder ganz abgeschafft und es muss das gesamte Erwerbseinkommen für Sozialbeiträge herangezogen werden.

Bei der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsmessungsgrenze derzeit bei 4987,50 Euro, bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 7100 (Ost) und 7300 Euro (West). Die Fraktion DIE LINKE fordert, die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung aufzuheben. In der Gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Gleichzeitig wollen wir LINKEN die daraus künftig entstehenden sehr hohen Renten ab aktuell 3.400 Euro im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße abflachen. Diese Beitragsäquivalenzgrenze würde das Solidarprinzip in der Rentenversicherung stärken und die Finanzierung der Rentenversicherung stabilisieren.