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Matthias W. Birkwald

Statt Aktienrente - Gesetzliche Rente stärken!

Zehnprozentige Erhöhung der Renten zum 01.01.2024 / Rentenniveau von 53 Prozent / Beitragsbemessungsgrenze bis 2026 schrittweise verdoppeln / Einführung einer Erwerbstätigenversicherung

12.09.2023

In unserem neuen Antrag „Gesetzliche Rente stärken - Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung jetzt erhöhen, statt auf Aktienrente zu setzen“ (Bt-Drs.: 20/8219) fordern wir LINKEN die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Auf „Meine Vorsorge“ wird unser Antrag kurz dargestellt (hier anklicken). Ich möchte ihn aber selber nochmal vorstellen und auf einzelne Aspekte näher eingehen.

Wir wollen die Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung durch gezielte Maßnahmen verbessern, um wieder zu einem Rentenniveau von 53 Prozent zurück zu kehren. Das ist finanzierbar und wesentlich besser, als die Pläne der Ampel mit der Aktienrente. Am volantilen Aktienmarkt über Jahre einfach nur Geld anzulegen und zu hoffen, dass irgendwann ab Mitte der 2030er der Beitragssatz um einen halben Prozentpunkt stabilisiert werden kann, ist keine zukunftsorientierte Rentenpolitik. Nach aktuellen Werten würde ein Durchschnittsverdiener gerade einmal 8,99 Euro einsparen - wenn denn das Vorhaben überhaupt funktioniert...

Die Linksfraktion fordert eine zehnprozentige Erhöhung der Renten zum 01.01.2024, um zurück zu einem Rentenniveau von 53 Prozent zu kommen. Das ist finanzierbar durch eine Erhöhung des Beitragssatzes um zwei Prozentpunkte, die Durchschnittsverdienende und ihre Chefs gerade einmal gut 36 Euro kostete. Für eine Durchschnittsrente bedeutete es aber eine Erhöhung um 131 Euro! Geld, dass die Rentnerinnen und Rentner angesichts der hohen Inflation dringend und sofort (!) gebrauchen können.

Wir wollen außerdem die Beitragsbemessungsgrenze bis 2026 schrittweise verdoppeln, um so die Einnahmen zu erhöhen. Die Ausgaben bei diesen hohen Renten wollen wir im höchsten verfassungsmäßig zulässigen Maße abflachen durch die Einführung einer Beitragsäquivalenzgrenze. Dabei sollen nur Renten über 90 Entgeltpunkten abgeflacht werden. Diese sehr hohen Renten sind im aktuellen System sehr selten, würden aber durch die Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenze häufiger werden. Alle Entgeltpunkte über 90 sollen dann halbiert werden. Nach aktuellen Werten käme es so bei Renten ab 3.384 Euro zu einer Abflachung. An dieser Stelle hat uns die Redaktion von „Meine Vorsorge“ wohl missverstanden - selbstverständlich funktionieren beide Maßnahmen nur im Zusammenspiel.

Des Weiteren fordern wir die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen mit Erwerbseinkommen einzahlen mögen. Also auch Selbstständige und Freiberufler, Beamtinnen und Beamten und allen voran die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Wir schlagen vor, eine höhere Beteiligung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen an den Beiträgen in Erwägung zu ziehen, wie es auch in Österreich, in Frankreich und in Schweden Standard ist. Da die Riester-Rente krachend gescheitert ist, wollen wir die Förderung abschaffen und allen Riestersparern und -sparerinnen ermöglichen, ihre Riester-Beträge kostenlos in die Gesetzliche Rentenversicherung als „Freiwillige Beiträge“ einzuzahlen.