Die SPD taktiert bei den Betriebsrenten
Seit 2004 müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner auf ihre Betriebsrente neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil des Krankenversicherungsbeitrags zahlen. Direktversicherte, die sich ihre Altersversorgung in einer Summe auszahlen lassen, mussten bis 2004 überhaupt keine Sozialabgaben von der Kapitalabfindung abführen ...