DIE LINKE fordert Aufhebung der Strafbefehle gegen belgische Ford-Beschäftigte

Pressemitteilung der Landesgruppe NRW der Bundestagsfraktion DIE LINKE

17.10.2013

Zur Verhängung von Strafbefehlen gegen 13 belgische Ford-Beschäftigte durch die Staatsanwaltschaft Köln erklärt die NRW-Landesgruppe der LINKEN im Bundestag:

Der Versuch der Staatsanwaltschaft Köln, die Ford-Beschäftigten wegen ihrer Teilnahme an Protesten vor der Europazentrale des Konzerns am 7. November 2012 in Köln zu kriminalisieren, ist völlig unverhältnismäßig. Die Staatsanwaltschaft hat in zwölf Fällen Strafbefehle mit Geldstrafen, in einem Fall einen Strafbefehl mit Haftstrafe auf Bewährung verhängt. Bereits der damalige Polizeieinsatz gegen die Ford-Beschäftigten war völlig unangemessen. Dies hatte die Kölner LINKE 2012 bereits scharf kritisiert.

Nicht genug, dass die Betroffenen durch die Schließung ihres Werkes im belgischen Genk 2014 ihre berufliche Existenz verlieren werden. Nun müssen sie sich auch noch gegen die Verfolgung durch die deutsche Justiz wehren. Das ist gänzlich inakzeptabel.

Wir fordern daher die sofortige Aufhebung der Strafbefehle. Unsere Solidarität gilt den betroffenen Ford-Beschäftigten.