Tatsächliche Entlastung der Kommunen bei der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund

27.01.2012

Der Vermittlungsausschuss hatte sich Anfang 2011 darauf geeingt, dass der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise von den Kommunen übernimmt. Das bisher vorgelegte Gesetz regelt nur die erste Stufe der Kostenübernahme durch den Bund (45 % in 2012) außerdem führt der Berechnungsmodus dazu, dass stets eine Lücke verbleibt. Die Linksfraktion fragt kritisch nach (17/8669).