Hartz IV legt Menschen faktisch eine Unterhaltsverpflichtung auf, die jeder zivilrechtlichen Grundlage entbehren. Dramatische Auswirkungen hat diese Rechtslage bei Kindern in Patchworkfamilien: Einkommen und Vermögen von neuen PartnerInnen werden bei dem Kind angerechnet. Ein Anspruch auf Hartz IV wird verweigert - auch wenn keine Unterstützung stattfindet. Eine Existenzsicherung des Kindes ist so nicht zu garantieren.