Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente – das ist der rentenpolitische Dreiklang.

Vortrag im Rahmen der Sitzung des Sprecherrats der Seniorenar-beitsgemeinschaft „Probleme der Rentenpolitik"

10.06.2010

Liebe Genossinnen, liebe Genossen!

Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente – das ist der rentenpolitische Dreiklang der LINKEN.

Niemand soll – ob nun aus gesundheitlichen Gründen oder weil das reguläre Rentenalter erreicht ist – hinter den Standard zurückfallen, den sie oder er während der Berufsphase erreicht hat. Niemand soll im Alter von weniger als 800 Euro leben müssen. Das sind unsere rentenpolitischen Ziele.

An einigen Beispielen möchte ich unsere rentenpolitische Positionen verdeutlichen. Allerdings muss ich dazu ein wenig ausholen und ungefähr zehn Jahre zurückblicken.

Mit der Riester-Rentenreform von 2001 hat die rot-grüne Bundesregierung einen Paradigmenwechsel in der Alterssicherung eingeleitet. Die Lebensstandardsicherung als Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung wurde von Rot-Grün aufgegeben und an die Stelle der Lebensstandardsicherung die Beitragssatzstabilität gesetzt. Beitragssatzstabilität sollte erreicht werden, um Arbeit billiger zu machen. Wenn Arbeit billiger ist, dann werde sie auch mehr nachgefragt. Das ist die Logik neoliberaler Arbeitsmarktpolitik, die sich sowohl in der Rente als auch in Hartz IV niedergeschlagen hat. Und das ist eine Entwicklung die unverantwortliche Folgen hat.

Um Beiträge stabil zu halten, müssen entweder die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben gesenkt werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Beitragssatzstabilität ist weder eine heilige Kuh noch eine unabweisbare Notwendigkeit. Beitragsstabilität wird allein deshalb von schwarz-gelb-rot-grün nahezu absolut gesetzt, weil damit die Arbeitskosten niedrig gehalten werden sollen. Ein Blick auf die durchschnittlichen europäischen Lohnkosten zeigt, warum wir recht entspannt sein können: Deutschland liegt mit 32 Prozent so genannter Lohn“neben“-kosten deutlich unterhalb des europäischen Durchschnitts von 36 Prozent (Zahlen für 2009 nach StatBA 2010).

Nun aber zurück zu den zwei Varianten: Einnahmen rauf oder Ausgaben runter. Wir halten den ersten Weg für richtig, notwendig und machbar. Wir erreichen dieses Ziel, wenn mehr Menschen höhere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen – das ist der Weg der Erwerbstätigenversicherung und des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von zehn Euro. Auf diesem Weg müssen wir die Mini-Jobs und andere Kombilohnvarianten abschaffen. Das ist unser Weg, ein Weg im Interesse der Mehrheit der Menschen.

Der andere Weg lautet: Ausgabenkürzung. Das ist der Weg, den Rot-Grün eingeschlagen hat und den alle nachfolgenden Regierungen weiter verfolgen. Drei Gangarten, den Kürzungspfad zu beschreiten, sind derzeit Gesetz:

1) Kürzungen durch weniger Rente für alle,

2) Kürzungen, indem der abschlagsfreie Zugang zur Rente erschwert wird,

3) Kürzungen durch eine kürzere Rentenbezugsdauer.

Fangen wir mit der ersten Gangart an: Die Kürzungen durch weniger Rente für alle:
Mit der Riester- und den anschließenden Rentenreformen ab 2001 ist die langfristige dramatische Absenkung des allgemeinen Rentenniveaus eingeleitet worden. Die rot-grüne Bundesregierung hat mit der so genannten Riester-Reform die langfristige massive Absenkung des Rentenniveaus beschlossen und zu diesem Zwecke so genannte Dämpfungsfaktoren in die Rentenformel eingeführt. Seitdem hat es – abgesehen von den zwei Jahren, in denen der Anstieg des Altersvorsorgefaktors (Riester-Faktor) ausgesetzt war – Nullrunden oder allenfalls minimale Erhöhungen der Renten gegeben.

Aufgrund der so genannten Schutzklausel (nach § 68a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch SGB VI) ist zwar ausgeschlossen, dass die Renten durch die Dämpfungen nominal sinken. 2009 wurde die Schutzklausel erweitert, um auch bei negativer Lohnentwicklung ein Absinken der Renten zu verhindern (Rentengarantie). Beide greifen in diesem Jahr und verhindern, dass die Renten um 2,1 Prozent im Westen und 0,54 Prozent im Osten verringert werden müssen.

Ein Absenken der Renten in der Krise zu verhindern war richtig, da sonst die Kaufkraft und damit die Binnennachfrage weiter geschwächt worden wären. Real bedeutet aber auch eine Nullrunde einen Wertverlust der Renten. Die Rentnerinnen und Rentner hatten aufgrund der durch die Dämpfungsfaktoren verursachten Nullrunden und Minianpassungen seit 2004 insgesamt bereits einen Kaufkraftverlust von über zehn Prozent zu verkraften.

Unterbliebene Dämpfungen führen außerdem dazu, dass eine Art Minuskonto aufgebaut wird, das in den Folgejahren immer dann abgebaut werden muss, wenn die Rente eigentlich erhöht werden könnte. Es beträgt aktuell 3,81 Prozent im Westen und 1,8 Prozent im Osten. Auch die in diesem Jahr wirksame Rentengarantie muss von den Rentnerinnen und Rentnern durch künftig geringere Anpassungen zurückgezahlt werden.

Bis mindestens 2016 wird es deshalb keine nennenswerten Rentenerhöhungen geben (vgl. Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2009, Bundestagsdrucksache 17/52, S. 73, Rn. 18). Die Kaufkraft der Renten und das Rentenniveau werden dadurch weiter erheblich sinken.

Kurzum: Die Dämpfungsfaktoren führen dazu, dass das Rentenniveau bis 2030 um ein Viertel sinken wird. Eine Rente von ehedem 1000 Euro wird dann nur noch 750 Euro Wert haben. Das Ziel, den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu können, wurde aufgegeben.

Als Ausweg aus dieser absehbaren und gewollten Entwicklung gebar Rot-Grün Zwillinge: Staatliche Fürsorge und private Vorsorge, also die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ und die so genannte „Riester-Rente“. Die „Grundsicherung“ soll nunmehr die gesetzliche Rentenversicherung von unten auf Sozialhilfeniveau stützen. Diese „Grundsicherung“ von im Schnitt 664 Euro im Monat bedeutet für sehr viele Menschen einen sozialen Abstieg. Wer durchschnittlich verdient, muss für eine Rente in dieser Höhe (also auf Grundsicherungsniveau) bereits heute 28 Jahre Beiträge gezahlt haben. Im Jahre 2030 werden es schon 34 Jahre sein. Armut verhindert die Grundsicherung nicht, wie wir mit Blick auf die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle feststellen können. Für Alleinlebende liegt sie bei 10.953 Euro im Jahr, also ungefähr bei 913 Euro pro Monat. Bereits heute sind nach diesem Maßstab dreizehn Prozent in Westdeutschland und 23 Prozent in Ostdeutschland von Armut bedroht (Deckl 2010: 78).

Die zweite Gangart besteht darin, Kürzungen dadurch zu erreichen, indem der abschlagsfreie Zugang zur Rente erschwert wird:

Zum Einen sind mit der Reform der Erwerbsminderungsrente von 2000 Abschläge bis zu 10,8% für Jene eingeführt worden, die vor dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert in Rente gehen müssen. Zum Anderen wird die Rente erst ab 67 dazu führen, dass die meisten Neuzugänge zur Rente Abschläge, also Kürzungen hinnehmen müssen. Derzeit sind nur 11,6 Prozent aller 63 bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nimmt man nur die Vollzeit Beschäftigten, sind es gar nur acht Prozent. Und nur zehn Prozent aller Neurentnerinnen und -rentner gingen 2008 mit 65 Jahren aus einer stabilen Beschäftigung in den Ruhestand (Brussig 2010; Frommert/Himmelreicher 2010). Ausnahmen von der Rente erst ab 67 gelten jedoch nur für besonders langjährig Versicherte: Wer eine Wartezeit von 45 Jahren erreicht, kann abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Folglich wird kaum jemand die Chance haben, bis 67 einer guten Arbeit nachzugehen.

Jetzt zur dritten Gangart: Kürzungen durch gekürzte Rentenbezugsdauer

Wer später in Rente geht, erhält für einen kürzen Lebensabschnitt Rentenzahlungen. Die Rente erst ab 67 soll die Beitragssätze entlasten, indem die Rentnerinnen und Rentner doppelt belastet werden: Sie erhalten für eine kürzere Zeit weniger Rente. Ein Verlust des Lebensstandards ist die Folge, und Altersarmut droht. Das macht dann sehr verständlich, dass mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland die Rente erst ab 67 ablehnen (Bevölkerungsforschung 2010).
Der aktuelle Stand ist im Übrigen folgender: Als die Rente erst ab 67 beschlossen worden ist, haben SPD und Union die tatsächliche Umsetzung an die Entwicklung der Arbeitsmarktlage für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geknüpft. Recht vollmundig schrieben sie in den Gesetzentwurf ich zitiere: „Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 setzt eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraus“ (Aus der besonderen Begründung GE zu § 154, GE CDU/CSU und SPD vom 12.12.2006, BT-Drs. 16/3794: 39). Auf alle Nachfragen, wie genau denn der Bericht gemäß der so genannten „Überprüfungsklausel (§ 154 Abs. 4 SGB VI) ausfallen wird, hat die Bundesregierung ausweichend geantwortet. Offensichtlich wird bestenfalls ein Bericht abgeliefert werden, aus dem hervorgehen wird, dass die Rente erst ab 67 so oder so kommen wird. Sehr wahrscheinlich ist, dass der Bericht als Teil des allgemeinen Rentenversicherungsberichts im November diesen Jahres erscheinen wird. Auch zu unserer Großen Anfrage kann ich leider nicht mehr sagen, als dass sie noch von der Bundesregierung bearbeitet wird. Eine Antwort hat die Bundesregierung für Juni, also für diesen Monat angekündigt.

Für DIE LINKE ist klar: Die Rente erst ab 67 muss verhindert werden, und die Rente erst ab 70, wie sie bereits auf EU-Ebene anvisiert wird, entspringt weltfremdem Wahnsinn.

Altersarmut hat viele politische Gründe. Die soziale Absicherung bei Langzeiterwerbslosigkeit gehört dazu. Mitte der neunziger Jahre wurden für Langzeiter­werbslose noch weit über 200 Euro im Monat in die Rentenkasse eingezahlt. Unter Rot-Grün waren es dann vor zehn Jahren noch knapp die Hälfte (97 Euro, Quelle: BA, Durchschnittliche Monatskopfsätze) und mit der Einfüh­rung des unsäglichen Hartz IV-Gesetzes vor fünf Jahren sank der Rentenbeitrag für Langzeiterwerbslose auf 78 Euro. Im gleichen Maße sinken dann natürlich die Rentenansprüche der Betroffe­nen. Doch damit nicht genug. Um weitere zwei Milliarden Euro auf dem Rücken der Lang­zeiterwerbslosen einzusparen, hat die Große Koa­lition – ohne Gegenstimmen der FDP – den Beitrag zur Rentenversicherung nochmals fast halbiert: Von 78 Euro auf nur noch 40 Euro pro Monat. Das sind sage und schreibe 80 Prozent weniger als vor fünfzehn Jahren! Und das bedeutet:

Für ein Jahr erhalten Hartz IV-Betroffene etwas mehr als zwei Euro Rente! Zwei Euro – damit bräuchten Langzeiterwerbslose mehr als 300 Jahre für eine Rente auf Hartz IV-Niveau! Damit aber nicht genug. Am Montag dieser Woche (07.06.2010) haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vize-Kanzler Guido Westerwelle den Kern ihrer Politik offenbart. Unten schlagen, oben hätscheln – das ist das kalte Kalkül ihrer Machtpolitik zu Gunsten der Gewinnerinnen und Gewinner der Krise in den oberen Etagen unserer Gesellschaft. Ein zentraler Baustein ihres Kürzungspakets ist nun, die Beiträge für Langzeiterwerbslose für die gesetzliche Rentenversicherung vollends zu streichen. Frau Merkel lieferte eine mehr als zynische Begründung: 2,09 Euro Rentenanspruch seien doch eh so marginal, dass sie auch nicht mehr groß schmerzen, wenn sie ganz gestrichen würden. Sprich: Erst runter kürzen bis zu einem kläglichen Betrag, und dann feststellen, dass der Rest nun auch weg kann. Das ist Altersarmut per Gesetz, das ist Sozialraub, völlig inakzeptabel und das muss ganz dringend verhindert werden!

Liebe Genossinnen und Genossen, für die künftigen Rentnerinnen und Rentner gilt der Artikel 1 des Grundgesetzes genauso wie für alle anderen in Deutschland: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch die Würde von Erwerbslosen im Rentenalter. Und darum sollten wir alles daran setzen, das Kürzungspaket zu verhindern!

Die Rentenkürzungen münden, so sah es der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bereits vor dem Kürzungspaket, „für viele Langzeitarbeitslose zwangsläu­fig in der Grundsicherung im Alter“ (A-Drs. 16(11)114: 2), also im SGB XII. Und damit schiebt die Bundesregierung einen Teil der Kosten der Langzeiterwerbslosigkeit auf die Kommunen ab. Erwerbslosigkeit und ihre Spätfolgen sind aber ein gesamtgesellschaftliches Problem und keines, was den Kommunen übergeholfen werden darf.

Aber die Mini-Beiträge hatten noch andere Effekte. Sie waren der Zugang zu weiteren wichtigen Leistungen. Diese Leistungen – es handelt sich um Reha-Maßnahmen und Erwerbsminderungsrente – müssen unbedingt auch für Langzeiterwerbslose erhalten bleiben. Deshalb müssen die Beiträge für Hartz-IV-Betroffene an die Rentenkasse erhalten und erhöht werden – und zwar um mehr als das Sechsfache, von derzeit 40 auf dann 250 Euro pro Monat. Das ergäbe nach aktuellem Rentenwert dann nicht mehr 2,09 Euro pro Jahr Hartz-IV-Betroffenheit, sondern 13,60 im Westen und 12,10 im Osten (AN DIE LINKE: „Risiken der Altersarmut verringern – Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose erhöhen“, BT-Drs. 17/1735, vom 18.05.2010). Auch das ist ein Grund, endlich den aktuellen Rentenwert (Ost) an den Rentenwert (West) anzupassen.

Wir gaukeln uns nicht selbst was vor. Wir wissen ganz genau: Höhere Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose machen noch keine armutsfeste Rente. Wir brauchen dringend einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn von zehn Euro. Das ist der Betrag, der nach einem langen Erwerbsleben zu einem Rentenanspruch führt, der über dem Grundsicherungsniveau liegt. Wir müssen zusätzlich etwas für die Menschen tun, die schon jetzt im Niedriglohnsektor arbeiten müssen. Deshalb haben wir zusammen mit der Erhöhung der Beiträge an die Rentenkasse auch gefordert, die Rente nach Mindestentgeltpunkten zu entfristen.

Mit diesen Forderungen stehen wir nicht allein. Der DGB, die IG Metall, der Sozial­verband Deutschland (SoVD), die Volkssolidari­tät, der Sozialverband VdK und der Deutsche Paritätische Wohlverband stehen hier an unserer Seite.

Es gibt ein Thema, da betreiben die Bundesregierungen seit zwanzig Jahren Sankt-Nimmerleins-Politik, mit der die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürgern zum Narren hält. Vertrösten war zwanzig Jahre die Politik der Bundesregierungen. Verschieben lautet das Motto im Koalitionsvertrag. Verschaukeln ist nunmehr die neue Tour der Union. Wir haben es mit einem vereinigungspolitischen Skandal zu tun, der in den nach wie vor ungleichen Rentenwerten Ost (24,13 Euro) und West (27,20 Euro) besteht. Zwanzig Jahre sind ins Land gegangen und die Bundesregierung hat nichts weiter zu sagen, als dass sie Zeit braucht: Erst im März diesen Jahres (22.03.2010) hat der CDU-Bundesausschuss beschlossen, die Angleichung der Renten in Ost- in Westdeutschland auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im Koalitionsvertrag war noch eine Regelung in dieser Legislaturperiode versprochen worden.

Die LINKE steht klar für den Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Rente für gleiche Lebensleistung. In Ost und West. Wir haben die Bundesregierung immer und immer wieder aufgefordert, endlich einen ersten Schritt zu setzen und sofort mit der Diskussion über konkrete Konzepte zu beginnen. Zuletzt im Oktober 2007 haben wir, also die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, einen Antrag in den Bundestag eingebracht und einen Stufenplan gefordert, mit dem die Rente Ost an die Rente West angeglichen werden sollte (AN DIE LINKE: „Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert“, BT-Drs. 16/6734, vom 18.10.2007). Derzeit läuft eine Kleine Anfrage, mit der wir herauskitzeln wollen, dass insbesondere die Höherbewertung nach wie vor eine Notwendigkeit ist, da sie eine Grundlage in den gravierenden Lohn- und Gehaltsunterschieden in Ost und West hat (BT-Drs. 17/1913, vom 07.06.2010).

Zum Schluss möchte ich kurz noch auf die Frage eingehen, wie Altersarmut vermieden werden kann. Damit komme ich auf den Anfang meiner Ausführungen zurück: Gute Arbeit – gute Löhne – gute Rente – das ist der rentenpolitische Dreiklang der LINKEN. Dieser Dreiklang ist die Basis für eine Alterssicherung, die nicht nur Armut eindämmt, sondern auch den Lebensstandard sichert (zu den linken Maßnahmen siehe Tabelle)

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Schlagwörter