Bundestagsbesuch der DVG e.V. am 23.11.

Konstruktiv und kämpferisches Informationsgespräch mit einer Besuchergruppe des Vereines der Direktversicherungsgeschädigten

23.11.2022

Konstruktiv und kämpferisch verlief mein Informationsgespräch mit einer Besuchergruppe des Vereines der Direktversicherungsgeschädigten.

Unter dem Motto „Erst angelockt, dann abgezockt“ kämpfen die Rentner und Rentnerinnen des DVG gegen die in den Jahren 2003/2004 auf Drängen der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Horst Seehofer (CSU) mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz rückwirkend eingeführte Doppelverbeitragung ihrer Versicherungsleistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, für die sie bereits Beiträge aus ihrem Nettoeinkommen gezahlt hatten.

2019 hat der Bundestag die Einführung eines Freibetrages anstelle der bisherigen Freigrenze beschlossen. Allerdings nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Dieser Freibetrag beträgt 2022 allerdings nur 164, 50 Euro und wird 2023 auf ganze 169,75 Euro steigen.
Die kämpferische Unterstützung der LINKEN für das Anliegen hat dazu beigetragen, dass es inzwischen immerhin diesen Freibetrag gibt, auch wenn unsere weitergehenden Forderungen im Bundestag von einer ganz großen Koalition abgelehnt wurden.

Mehr zum Hintergrund können Sie hier nachlesen.[1]

Als Einstieg in die lebhafte Debatte stellte ich die meine fünf Forderungen zur Diskussion, mit denen DIE LINKE sich weiterhin für die Betroffenen einsetzen wird:
1. Die Entgeltumwandlung muss abgeschafft werden. Volle Beitragspflicht beim Ansparen und Beitragsfreiheit bei der Rentenauszahlung als Grundsatz!
2. Auf Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, wird gar kein Beitrag mehr erhoben - auch keiner für die Pflegeversicherung. Die Beschäftigten hatten die Beitrage aus eigenem Lohn und Gehalt gezahlt und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meist nichts oder nur sehr wenig.
3. Betriebsrentnerinnen und -rentner und Direktversicherte mit Renten oberhalb des Freibetrags sollten grundsätzlich nur den halben Beitragssatz zahlen müssen.
4. Der Freibetrag muss auch für die Pflegeversicherung gelten.
5. Krankenkassenbeiträge für Kapitalauszahlungen sollten auf 240 Monate gestreckt werden. Ein Rentenbezug von 20 Jahren ist realistischer als einer von zehn Jahren, denn die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liegt aktuell bei rund 20 Jahren.

Mit den Aktiven des DVG, dessen Vorsitzender Reiner Korth ebenso am Bundestagsbesuch teilnahm wie der Ehrenvorsitzende Gerhard Kieseheuer, verabredete ich eine enge Abstimmung über das weitere Vorgehen im Bundestag.
Ich wünsche dem DVG viel Erfolg in seinem Kampf gegen die Doppel- und Dreifachverbeitragung von Direktversicherungen.

Links:

  1. https://dvg-ev.org/wp-content/uploads/2020/01/das-parlament.pdf