Mit der Einführung eines allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohnes wird eine verbindliche Lohnuntergrenze geschaffen. Der Niedriglohnsektor wird damit eingedämmt und der Quersubventionierung durch ergänzende staatliche Leistungen werden Hürden entgegengestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1.Mai 2011 ist ein gesetzlicher Mindestlohn dringend notwendig um soziale Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern.