Breite Zustimmung bei Sachverständigen zu Stärkung der Tarifbindung

Matthias W. Birkwald leitete die Sachverständigenanhörung des Ausschuss für Arbeit und Soziales am 07.06.2021

11.06.2021

Wie die Tarifbindung im Arbeitsleben gestärkt werden kann, beschäftigte den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 7. Juni 2021, in einer öffentlichen Anhörung[1]. Die Mehrheit der dort geladenen Sachverständigen signalisierten eine breite Zustimmung zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE zur Erschwerung der Tarifflucht von Unternehmen[2] und einer Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen[3].

Rückgang der Tarifbindung

Dass die Tarifbindung zurückgegangen ist bestätigte Susanne Kohaut vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB). Strukturelle Faktoren, wie die Veränderung der Branchenstruktur hin zu Dienstleistungen und die Gründung neuer Betriebe, seien aber nur zu einem Teil für die Erosion der Branchentarifbindung verantwortlich. Für einen nicht unbeträchtlichen Teil des Rückgangs könnten ihrer Aussage nach veränderte Einstellungen und Verhaltensweisen betrieblicher Akteure – von Eigentümern oder Management – verantwortlich sein.

Möglichkeiten zur Stär­kung der Tarifbindung im Arbeitsleben

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Frank Werneke stellte fest, dass generell die Bereitschaft von Arbeitgeberverbänden, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären, gesunken sei. Dies habe damit zu tun, dass die Bedeutung der OT-Mitglieder (Unternehmen ohne Tarifbindung) in den Verbänden in den vergangenen Jahren deutlichzugenommen habe, und die OT-Mitglieder zunehmend das tarifpolitische Geschehen in den Arbeitsgeberverbänden beherrschen.

OT-Mitgliedschaften untersagen

Deshalb fordert DIE LINKE, die Tarifflucht von Betrieben deutlich zu erschweren (19/28775[4]).Als Konsequenz müssen Mindestaustrittsfristen sowie eine gesetzliche Offenlegungspflicht der Arbeitgeber bezüglich der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband eingeführt werden. OT-Mitgliedschaften in einem Arbeitgeberverband sind zu untersagen.

Zudem flüchten Unternehmen auf teilweise tollkühne Weise aus den Tarifverträgen, nur um zulasten ihrer Beschäftigten ihre Profite zu steigern. Um dies zu verhindern muss im Falle der Umwandlung, Aufspaltung oder Verschmelzung von Unternehmen oder Unternehmensteilen der jeweils einschlägige Tarifvertrag kollektiv fortgelten.

Tarifbindung stärken

Um die Tarifbindung in Betrieben wieder zu stärken bedarf es letztlich einer erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung, wie es der zweite in der Anhörung beratene Antrag der Fraktion DIE LINKE vorsieht (19/28772[5]). Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch Änderungen im Tarifvertragsgesetz deutlich zu verbessern. So soll das Erfordernis einer gemeinsamen Antragstellung durch die Tarifvertragsparteien aufgegeben werden. Außerdem sollen durch eine veränderte Zusammensetzung und Beschlussfassung des Tarifausschusses eine einseitige Blockademöglichkeit der Arbeitgeber verhindert werden.

Dieses Erfordernis bestätigte auch der Einzelsachverständige  Prof. Dr. Wolfgang Däubler. Die Allgemeinverbindlicherklärung sei das wohl wichtigste Mittel, um die Tarifwirkung auch auf solche Unternehmen zu erstrecken, deren Inhaber keinem Arbeitgeberverband angehört. Würde sie zu einem häufig benutzten Mittel, wäre überdies für viele Unternehmen eine Rückkehr in die Arbeitgeberverbände von erheblichem Interesse, befand Däubler. Wenn die Unternehmen damit rechnen müssten, dem Branchentarifvertrag unterworfen zu werden, „ist es vorzuziehen, durch Mitgliedschaft im tarifschließenden Verband wenigstens ansatzweise auf den Inhalt der künftigen Regeln Einfluss nehmen zu können“.

Auch der Einzelsachverständige Prof. Dr. Franz Josef Düwell, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht,  forderte, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tariferträgen zu erleichtern, in dem das in der entsprechenden gesetzlichen Regelung geforderte „öffentliche Interesse“ weiter gefasst wird. Er bekräftigte somit eine weitere Forderung der Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag.

Bedarf nach Bundesgesetz zur Tariftreue

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) indes begrüße es darüber hinaus, wenn öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Es gehe dabei um Aufträge im Umfang von 400 bis 500 Milliarden Euro jährlich. Dieses Geld sollte nicht an Unternehmen gehen, die durch Dumpinglöhne den Auftragszuschlag bekommen. 

In einem weiteren Antrag, welcher nicht Bestandteil der Anhörung war, setzt sich die Fraktion DIE LINKE im Bundestag[6], dafür ein, dass Aufträge von allen öffentlichen Auftraggebern des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten nach Tarif zu entlohnen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Ausführung des Auftrags mindestens die Entlohnung (inklusive Überstundensätze, Zulagen und Zuschläge) nach den Regelungen des Tarifvertrags zu gewähren, der am Ort der Erbringung der Arbeitsleistung anwendbar und maßgeblich ist. Die gleichen Verpflichtungen müssen auch für Unterauftragnehmer gelten und der Hauptauftragnehmer muss für die Einhaltung dieser Verpflichtungen gegenüber dem Auftragsgeber haften.

Links:

  1. https://dbtg.tv/cvid/7525340
  2. https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/tarifbindung-schuetzen-tarifflucht-erschweren/
  3. https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/tarifbindung-staerken-allgemeinverbindlicherklaerung-erleichtern/
  4. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928775.pdf
  5. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928772.pdf
  6. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/289/1928906.pdf

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