Anhörung des Bundestagsausschusses zum Grundrentengesetz der Bundesregierung

In der Anhörung wurde deutlich, dass durch die von der CDU/CSU durchgesetzten Kürzungen viele Menschen weiter in der bedürftigkeitsgeprüften „Grundsicherung im Alter“ verbleiben müssen.

26.05.2020

Die gesamte Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales können Sie hier[1] nachlesen und/oder ansehen.

Die politische Auseinandersetzung um die Grundrente hat sich auch bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Gabriele Hiller-Ohm (SPD) widergespiegelt. Es ging am Montag, 25. Mai 2020, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (19/18473[2]).

„Auf Einkommensanrechnung vollständig verzichten“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, vertreten durch Markus Hofmann, setzte sich für eine deutliche Korrektur an zwei Stellen ein: Die Erfüllung der 33 Jahre Wartezeit sei zu erleichtern und gerechter zu gestalten. Es sei unverständlich, dass im Fall einer Erwerbsminderung vor dem 48. Lebensjahr die Wartezeit objektiv rechtlich auch bei ununterbrochener Erwerbsbiografie nicht erfüllt werden könne. Zum Zweiten sollte auf die Einkommensanrechnung vollständig verzichtet werden. So mache sie das Gesetz unnötig kompliziert.

Für die Deutsche Rentenversicherung Bund machte Stephan Fasshauer geltend, dass die äußerst umfangreichen IT-Systemanpassungen im hochkomplexen Rentensystem auf Basis des aktuellen Entwurfs eine Auszahlung des Zuschlags frühestens ab Juli 2021 möglich machten. Die vorgesehene Einkommensprüfung sei trotz des geplanten Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden. 1.700 Stellen seien dafür nötig.

„Neue Ungerechtigkeiten im Rentensystem“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, vertreten durch Alexander Gunkel, forderte den Gesetzgeber auf, die Reißleine zu ziehen und dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Die geplante Grundrente schaffe gravierende neue Ungerechtigkeiten im Rentensystem, wirke nicht zielgenau gegen Altersarmut, sei hoch bürokratisch und nicht verlässlich finanziert.

Der Sozialverband Deutschland würdigte, dass mit dem Gesetzesvorhaben langjährige Forderungen von ihm umgesetzt werden sollen. Der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung sei richtig und stehe im Einklang mit dem Charakter der Rente als Versicherungsleistung. Legitimität und Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung würden gestärkt. Für den Verband sprach Henriette Wunderlich.

„Zuschlag wird für viele eine Enttäuschung sein“

Prof. Dr. Eckart Bomsdorf (Universität Köln) befand, im Grunde handele es sich bei der Grundrente um einen Rentenzuschuss oder einen Rentenzuschlag – genauer: Entgeltpunktezuschlag. Dieser solle auf eine sehr komplexe, für die einzelnen Personen kaum nachvollziehbare Weise berechnet werden und werde für viele – auch für bisherige Grundsicherungsbezieher – eine Enttäuschung sein.

Prof. Dr. Martin Werding (Universität Bochum) lenkte unter anderem den Blick darauf, dass die Perspektiven für die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und ihrer Bekämpfung eingetrübt würden. Sowohl Handlungsbedarf als auch Handlungsmöglichkeiten für die Einführung der geplanten Grundrente könnten sich dadurch verändern, auch wenn sie nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen.

„Die Lebensleistung anerkennen“

Prof. Dr. Ute Klammer (Universität Duisburg/Essen) hielt es für wichtig, dass die Grundrente nun wie im Koalitionsvertrag vereinbart und trotz Corona kommt. Das Ziel bestehe ja laut Koalitionsbeschluss darin, die Lebensleistung anzuerkennen, weil dies durch die Rentenkürzung beziehungsweise Rentenberechnung nicht mehr gewährleistet sei. Nun damit zu argumentieren, dass die Corona-Ausgaben die geplante Steuerfinanzierung nicht zulassen würde, wäre nach ihrer Einschätzung ein verheerendes Signal.

Nach Ansicht von Professor Georg Cremer (Merzhausen) wirft die Grundrente neue Gerechtigkeitsfragen auf. Wer in einer Halbtagstätigkeit 35 Jahre Grundrentenzeiten aufbringe, erhalte die volle Grundrente. Wer in einer Vollzeittätigkeit weniger als 33 Jahre erreiche, gehe völlig leer aus, auch wenn er weit höhere Beiträge geleistet habe.

„Einkommensprüfung ein neues Element“

Dr. Johannes Geyer (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW, Berlin) machte klar, dass mit der Einkommensprüfung tatsächlich ein neues Element in die Versicherungsleistung eingeführt werde. Es sei unklar, ob dadurch die Zielgenauigkeit der Maßnahme im Sinne des Gesetzentwurfs erhöht wird. Denn die Höhe der Grundrente orientiere sich nicht mehr nur an der sogenannten Lebensleistung, sondern auch am sonstigen Einkommen des Haushalts.

Prof. Dr. Frank Nullmeier (Universität Bremen) meinte, grundsätzlich sei sehr zu begrüßen, dass die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Ziele im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gelöst werden sollen. Es werde gerade nicht die Möglichkeit gewählt, Veränderungen allein im System der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorzunehmen oder ein zusätzliches System zur Altersarmutsbekämpfung zu schaffen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Kernstück des Grundrentengesetzes ist die Einführung einer Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist: Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Die Grundrente richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte. Dadurch werde sichergestellt, dass sich eine langjährige Beitragszahlung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt. Dieselbe Anerkennung sollten Zeiten der Kindererziehung und Pflege erfahren, begründet die Regierung ihre Initiative. Sie zeigt sich überzeugt, dass insgesamt rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren werden, davon rund 70 Prozent Frauen.

Zugang mittels Einkommensprüfung

„Allerdings sollen diejenigen Personen keine Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten, wie dies insbesondere bei ,Minijobbern‘ der Fall ist. Um die Zielgenauigkeit der Grundrente zu erhöhen, soll daher ein Anspruch auf die Grundrente nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist“, heißt es im Gesetzentwurf weiter.

Der Zugang zur Grundrente soll über die Feststellung des Grundrentenbedarfes mittels einer Einkommensprüfung stattfinden. Dabei soll zunächst ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner gelten. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, soll die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert werden. Übersteigt das Einkommen von Alleinstehenden zudem einen Betrag von 1.600 Euro monatlich, soll zusätzlich das über dieser Grenze liegende Einkommen zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden

Für Eheleute oder Lebenspartner wird Einkommen zu 100 Prozent ab dem Überschreiten eines Betrages von monatlich 2.300 Euro angerechnet. Einkünfte von Ehegatten oder Lebenspartnern sollen unabhängig davon berücksichtigt werden, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. Für die Einkommensprüfung soll auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt werden. Gleich hohe Renten sollen gleichbehandelt werden. Daher soll das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfreien Teils der Rente beziehungsweise eines Versorgungsfreibetrages und der Einkünfte aus Kapitalvermögen zugrunde gelegt werden. Das zu versteuernde Einkommen soll durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehördenübermittelt werden.

Die Kosten der Grundrente von rund 1,3 Milliarden Euro im Einführungsjahr 2021 sollen vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung finanziert werden. Der Bundeszuschuss soll ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht werden. Der Gesetzentwurf sieht in einem weiteren Aspekt die Einführung von Freibeträgen im Wohngeld in der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung vor. (che/25.05.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Sozialverband Deutschland e. V.
  • Prof. Dr. Eckart Bomsdorf, Köln
  • Prof. Dr. Martin Werding, Bochum
  • Prof. Dr. Ute Klammer, Duisburg
  • Prof. Georg Cremer, Merzhausen
  • Dr. Johannes Geyer, Berlin
  • Prof. Dr. Frank Nullmeier, Bremen

Links:

  1. https://dbtg.tv/cvid/7446490
  2. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918473.pdf

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