Mir geht es um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung – egal welches Geschlecht es hat.

07.05.2020

Nachfolgend dokumentieren wir das Statement von Matthias W. Birkwald zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung 2020:

In diesem Jahr jährt sich die Verkündung des „Kölner Urteils“ des Landgerichts Köln zum achten Mal.

Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung, also die „Beschneidung“ eines männlichen Säuglings oder Kleinkindes als das bezeichnet, was es ist: eine strafbare Körperverletzung.

Inzwischen ist der 9. Mai weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte eines jeden Kindes geworden, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition.

Ich schließe mich den Forderungen dieses Tages an:

  1. DIE Artikel  2 (Schutz vor Diskriminierung), Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 24 (Abschaffung schädlicher Bräuche) der UN-Kinderrechtskonvention müssen eingehalten und umgesetzt werden.
  2. Wir brauchen weltweit Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen.
  3. Kinder mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen müssen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen geschützt werden.
  4. Wir brauchen einen sofortigen Stopp der  Massenbeschneidungen auch von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern und
  5. öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten ist dringend geboten.

Mir geht es um das Wohl, die körperliche Unversehrtheit und das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung – egal welches Geschlecht es hat.

Die gesamte Playliste mit allen Statements finden Sie hier.[1]

Links:

  1. https://www.youtube.com/playlist?list=PLP3sy53e5kvFnGCYvkFmpJz9dGS0dzkcX