Auf dem Weg hin zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Erwerbstätigen mit ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen (also zum Beispiel ohne Kapital- und Mieteinnahmen) in der GRV versicherungspflichtig sein werden, werden in einem ersten, auch symbolischen, Schritt die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung im Deutschen Bundestag in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen.