Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten

Statt die Finanzierung der dringend gebotenen Aufhebung einer politischen Fehlentscheidung den Versicherten aufzubürden, muss stattdessen der vom Bund gezahlte Krankenversicherungsbeitrag für Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II-Leistungen deutlich angeh

01.12.2019

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat in ihrem Antrag "Doppelverbeitragung konsequent beenden – Versicherte entlasten" auf DS 19/15436 [1] die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um

1. die Freigrenze nach § 226 Absatz 2 SGB V in einen Freibetrag umzuwan-deln, der sowohl für die Gesetzliche Kranken- als auch für die Pflegeversicherung gilt,
2. auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen der verschiedenen Durchführungswege oberhalb des Freibetrags künftig nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes zu erheben,
3. für Leistungen aus Direktversicherungsverträgen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, gar keine Beiträge mehr zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu erheben,
4. den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für Personen im SGB-II-Bezug um 3,3 Mrd. Euro anzuheben.

Links:

  1. http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/154/1915436.pdf