Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden

Kleine Anfrage von Matthias W. Birkwald und weiteren Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

24.01.2019

Die Fraktion DIE LINKE fragt die Bundesregierung:

1.Wie hoch waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten, und wie stellen sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar ?

2. Wie hoch waren die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten im Zeitraum von 1993 bis 2003?

3. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach aktueller Planung im Jahr 2019 liegen?

4. Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder Tätigkeitsbereichen?

5. Wie hat sich von 2004 bis 2018 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden entwickelt?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907710.pdf[1]

Links:

  1. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/077/1907710.pdf