Derzeit sind Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts von GKV-Leistungen ausgeschlossen und erhalten stattdessen in den meisten Bundesländern nur rudimentäre Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies widerspricht grundsätzlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen, deshalb fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit alle Asylsuchenden in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden.