Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Aufhebung des § 117 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) vorzulegen, damit die in Deutschland stationierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen uneingeschränkte betriebliche Mitbestimmungsrechte erhalten und dafür zu sorgen, dass Luftfahrtunternehmen, die sich nicht an die ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere an die zur Vereinigungsfreiheit und zum Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98), halten, die Start- und Landerechte in der Bundesrepublik Deutschland zum nächsten Flugplanwechsel verlieren.