Bereits seit mehreren Wahlperioden legte die Fraktion DIE LINKE. Anträge zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters vor (Bundestagsdrucksachen 16/8453,17/2096 und 18/3842) und formulierte darin die wesentlichen Forderungen für einen Gesetzentwurf zur Lobbykontrolle und -transparenz als Auftrag an die Bundesregierung. Nachdem die jeweiligen Bundesregierungen diese Transparenzaufgabe und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten bisher ignoriert haben, erfolgt nunmehr ein ganz konkreter Gesetzesvorschlag durch den Bundestag selbst.
Der Gesetzentwurf greift dazu die Vorlage der Transparenzorganisationen LobbyControl und abgeordnetenwatch.de auf, die bereits öffentlich kommentiert sowie von Expertinnen und Experten bewertet worden ist.