Solidarische Mindestrente – gut auch für Werkstattbeschäftigte

Vortrag zur Solidarischen Mindestrente im Rahmen der Konferenz: „Eine Zukunft ohne WfbM – ist das möglich?“

30.09.2018

Aufmerksame Zuhörer*innen und kluge Fragen erlebte ich bei meinem Vortrag zur Solidarischen Mindestrente am Samstag, dem 29.09. Die LINKEN Fraktionen in den Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe und die BAG selbstbestimmte Behindertenpolitik meiner Partei die LINKE hatten mich im Rahmen der Konferenz: „Eine Zukunft ohne WfbM – ist das möglich?“ eingeladen, bei ihnen zu referieren.

Klar ist: Die einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1050 netto wird auch vielen Menschen mit Behinderungen helfen, da sie sehr oft geringere Erwerbsminderungs-, Altersrenten oder Renten für Schwerbehinderte erhalten als 1050 €uro.

Grundsätzlich will DIE LINKE erreichen, dass auch die Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten als gleichberechtigte Arbeitnehmer*innen beschäftigt werden. Bisher gilt das für Menschen mit Behinderungen nicht, wenn sie in Werkstätten arbeiteten. Sie haben dort nur einen "arbeitnehmerähnlichen" Status mit weniger Rechten. Das darf aber nicht zu Nachteilen bei der Rente führen, sagt DIE LINKE.

In vielen Nachfragen ging es um die heute sehr komplizierte rentenrechtliche Situation der Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten.

Auch die Frage, wie zukünftig verhindert werden könne, dass ihnen Nachteile entstehen, weil die Regeln für die Erwerbsminderungsrente und die Altersrente so schlecht zueinander passen, wird DIE LINKE weiter mit den Betroffenen in ihrem Interesse beraten.