Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und Anhebung des Rentenniveaus

12.11.2015

Zu Protokoll gegebene Rede zur zweiten und dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie (Drucksache 18/6283)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine Damen und Herren,

die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie wird in der Gesamtbewertung vielen Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung, die das Unternehmen innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EU wechseln, das Leben leichter machen.

Betriebsrenten gelten ab 2018 nach drei und nicht mehr nach fünf Beschäftigungsjahren als unverfallbar und damit als mehr oder weniger garantiert. Für diese Garantie wird auch das Mindestalter der Beschäftigten von 25 auf 21 Jahre gesenkt.

In der Anhörung der Sachverständigen, die dazu am Montag stattfand, hat Herr Kleinlein vom Bund der Versicherten noch mal positiv hervorgehoben, dass mit der betrieblichen Altersversorgung oft ein kostengünstiger Schutz vor Berufsunfähigkeit verbunden ist, der deshalb auch bei sehr kurzen Vertragslaufzeiten erhalten bleiben sollte.

Zukünftig dürfen sogenannte Kleinstanwartschaften auch nicht mehr ohne Zustimmung der Beschäftigten abgefunden werden. Dies gilt allerdings nicht bei einem Wechsel innerhalb Deutschlands.

Außerdem werden die Informationsrechte der Beschäftigten über ihre Betriebsrentenansprüche gestärkt, wobei diese nur auf deren ausdrückliches Verlangen hin erteilt werden. Da sind wir mit den jährlichen Renteninformationen der gesetzlichen Rentenversicherung schon viel weiter und das sollte auch für Zusatzversicherungen der Standard sein.

Union und SPD haben ja in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Der Erwartung, dass durch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie die betriebliche Altersversorgung insgesamt an Attraktivität gewinnen werden würde, wurde in der Anhörung ein deutlicher Dämpfer verpasst.

Nichtsdestotrotz hätten wir dem Gesetzentwurf zugestimmt, da er eben durchaus auch die Rechte der Versicherten stärkt. Aber leider hat die Große Koalition wieder in letzter Minute einen Änderungsantrag dazu gepackt, der erstens mit der Richtlinie nichts zu tun hat und zweitens in völlig unzureichender Weise auf ein wirklich strukturelles und großes Problem der betrieblichen Altersversorgung reagiert.

Worum geht es dabei?

Die Deutsche Bundesbank verweist darauf, dass das Niedrigzinsumfeld es Unternehmen oder ihren Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen - ich zitiere - „erschwert, mit dem dafür angelegten Deckungsvermögen die zugesagten Versorgungsleistungen zu erwirtschaften.“ (Deutsche Bundesbank, Finanzstabilitätsbericht 2013, Versicherer zwischen niedrigen Zinsen und erhöhten Eigenkapitalanforderungen, S. 13)

Das Risiko „besteht darin, dass die Erträge aus den Kapitalanlagen bei ungünstiger Marktentwicklung eventuell nicht ausreichen, um die den Kunden zugesagten Garantieleistungen und darüber hinausgehende Überschusszahlungen zu erbringen. Dies ist besonders bei der Neuanlage in einem dauerhaften Niedrigzinsumfeld von Bedeutung.“ (ebd., S. 74), heißt es im Finanzstabilitätsbericht 2013 der Bundesbank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition,

in der Anhörung haben wir erfahren, dass der konkrete Anlass für Ihren Änderungsantrag die Tatsache war, dass der Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH genau diese Schwierigkeiten hat und die Startrente für Neurentnerinnen und Neurentner gegenüber 2015 um 17 Prozent hätte gesenkt werden müssen. Darauf hat Bosch in einer eigenen Stellungnahme zur Anhörung auf Drs. 18(11)474 explizit hingewiesen. Die Aufsichtsbehörde BAFIN hat das bestätigt.

Zur Veranschaulichung einige Zahlen: Der Bosch-Pensionsfonds ist mit einer Bilanzsumme von 2,5 Milliarden Euro der viertgrößte, der bei der BAFIN gemeldeten 31 Pensionsfonds. Er verwaltet Kapitalanlagen im Wert von 2,4 Milliarden Euro für 127.000 Anwärterinnen und Anwärter und 39.000 Rentnerinnen und Rentner.

Pensionsfonds wurden 2002 eingeführt und sind damit der jüngste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Mittlerweile summieren sich laut dem Finanzstabilitätsbericht der Bundesbank von 2013 die Leistungsansprüche der Versicherten aus allen Pensionsfonds auf 117 Mrd. Euro. (S. 84). Pensionsfonds haben im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der bAV großzügigere – ich würde sagen riskantere - Kapitalanlagevorschriften. Sie sollen im Vergleich zu Festzinsanlagen die vermeintlich höheren Renditechancen der Börse nutzen und im Gegenzug müssen Sparerinnen und Sparer gegebenenfalls Abstriche bei den Rentenleistungen hinnehmen.

Wie aber reagiert der Pensionsfonds von Bosch auf das Niedrigzinsumfeld? Er überzeugt Union und SPD davon, noch riskantere Anlagestrategien zu erlauben und die Garantien für Betriebsrenten noch weiter abzusenken und er spekuliert im doppelten Wortsinn auf höhere Renditen.

Der DGB hat das in seiner Stellungnahme sehr gut zusammengefasst. Durch die Gesetzesänderung - Zitat - „könnten Pensionsfonds auch in der Rentenbezugszeit versuchen, höhere Renditen zu erwirtschaften. Gleichzeitig steht damit bei Eintritt in die Auszahlungsphase noch nicht für deren gesamte Laufzeit fest, welche Höhe die monatlichen Zahlungen haben werden, es besteht also die Gefahr, dass die Zahlungen in ihrer Höhe schwanken und ggf. geringer ausfallen als erhofft.“ Zitat Ende.

Bosch und Union und SPD wetten also auf zukünftig steigende Aktienkurse und setzen damit eine auskömmliche und verlässliche Alterssicherung der Beschäftigten aufs Spiel. Das ist für uns nicht akzeptabel!

Die Betriebsrentnerinnen und –rentner wissen in Zukunft also nicht mal mehr während der Auszahlungsphase, wieviel Geld sie bekommen. Die ausgezahlte Betriebsrente ist also auch sehr kurzfristig vom Ertrag des Pensionsfonds, also seinen Spekulationserfolgen auf den Kapitalmärkten, abhängig. Garantiert wird nur noch eine Mindestleistung.

Union und SPD gestehen immer noch nicht ein, dass viele Unternehmen in den 1990er-Jahren ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch sich selbst von zu optimistischen Ertragserwartungen haben ködern lassen. Entsprechend hoch wurden die Anfangsrenten angesetzt bzw. entsprechend wenig zahlten die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. Da die Rendite dann aber in der Folge der Finanzkrise geringer ausfiel als angenommen und die Rückstellungen aus dem Ruder laufen, müssten die Betriebsrentenzusagen jetzt laufend gekürzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD,

mit diesem Änderungsantrag wird es Ihnen vielleicht gelingen, den Pensionsfonds der Robert Bosch GmbH kurzfristig zu stabilisieren, aber nur, indem sie ihm erlauben, die Anlagestrategie noch riskanter zu gestalten, sich noch mehr vom Kapitalmarkt abhängig zu machen. Damit liefern Sie die Beschäftigten dem Kasino des Finanzmarktes aus. Damit machen Sie deren Altersvorsorge zum reinen Spekulationsobjekt. Ganz offensichtlich haben Sie aus der Finanzkrise nichts gelernt.

DIE LINKE sagt: Ziehen Sie endlich die Schlussfolgerung daraus, dass kapitalmarktgestützte Altersversorgung nicht nur für die Beschäftigten hochriskant ist, sondern auch noch die Unternehmen in den Ruin führt.

Deshalb noch einmal unser dringender Appell: Stärken Sie die gesetzliche Rentenversicherung und sorgen Sie dafür, dass das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben wird.

Wir haben deshalb den Änderungsantrag abgelehnt, und werden uns insgesamt enthalten.