Medizinische Versorgung für Asylsuchende und Geduldete diskriminierungsfrei sichern

Antrag

02.07.2015

Eine menschenrechtskonforme und medizinethisch nicht zu beanstandende Gesundheitsversorgung erfordert die gleichberechtigte generelle Versicherungspflicht aller Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, ihrer Herkunft oder ihrem Vermögen. Übergangsweise und kurzfristig muss die Ausgabe von Gesundheitskarten auf alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ausgeweitet werden.

Downloads

Schlagwörter