Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Anrechnung von Zeiten des Mutterschutzes

Gesetzentwurf

26.02.2015

Die Mutterschutzzeit vor der Geburt wird im Gegensatz zu anderen gesundheitsbedingten Ausfallzeiten nicht bei der Rente ab 63 anerkannt, weshalb der Anspruch verfehlt werden kann. Dass Frauen aufgrund einer kurzzeitigen unverschuldeten Erwerbsunterbrechung gegenüber Männern benachteiligt werden, ist nicht akzeptabel. Mit diesem Gesetzentwurf kann die Ungleichbehandlung durch die Anrechnung der Mutterschutzfristen bei Rente für besonders langjährig Versicherte beseitigt werden.

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